Bewerbungsverfahren
INFORMATIONEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN
Der Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern und das Aufnahmeverfahren werden durch das Juristenausbildungsgesetz (JAG M-V), die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO M-V) und die Kapazitätsverordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes (KapVO) geregelt.
Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung (Staatliche Pflichtfachprüfung und universitäre Schwerpunktbereichsprüfung).
Die Einstellungen erfolgen aktuell ohne Wartezeit zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres. Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind bei Erfüllung der Einstellungsvoraussetzungen auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Andere Bewerber können auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.
Bewerbungen vor dem Bestehen sind ausdrücklich gestattet. Die Einstellungsvoraussetzungen sind aber bis zur Ausschlussfrist nachzuweisen. Die Ausschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin.
Der Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen schriftlich oder elektronisch über das MV-Serviceportal an den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses (Belegart OE) bei der zuständigen Behörde bedarf es zunächst einer schriftlichen Aufforderung, die bestätigt, dass die Voraussetzungen über die Erteilung vorliegen. Diese erhalten Sie unaufgefordert nach Eingang Ihres Zulassungsantrags zusammen mit der Eingangsbestätigung. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz direkt an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock übermittelt. Soweit noch über das Führungszeugnis hinausgehende Unterlagen vorzulegen sind, werden Sie hierauf hingewiesen.
Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Staatsprüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht. Bei der Auswahl werden nur solche Umstände berücksichtigt, die mit der Bewerbung dargelegt und nachgewiesen sind.
Der Vorbereitungsdienst wird im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht erfüllt oder den Vorbereitungsdienst nicht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten will, leistet den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab.
Beamte auf Widerruf erhalten monatliche Anwärterbezüge in Höhe von 1.749,08 EUR brutto. Referendare, die den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten, erhalten eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.535,35 EUR brutto.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, u.a. zur Erteilung von Vorabzusagen, finden Sie im FAQ.
Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird die Bezeichnung Rechtsreferendarin oder Rechtsreferendar geführt.
ONLINEBEWERBUNG
Die elektronische Antragstellung erfolgt ausschließlich über das MV-Serviceportal (bitte klicken). Dort finden Sie weitere Hinweise u.a. zu den in Ablichtung hochzuladenden bzw. in beglaubigter Abschrift nachzureichenden Unterlagen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
SCHRIFTLICHE BEWERBUNG
Eine schriftliche Bewerbung unter Nutzung des Antragsformulars richten Sie bitte unmittelbar an:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
- Personalstelle für Referendare -
Wallstraße 3
18055 Rostock
Neben dem schriftlichen Zulassungsantrag sind bis zur Ausschlussfrist folgende Unterlagen vorzulegen:
- eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen Staatsprüfung;
- ein tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild in Passbildgröße;
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eines gleichwertigen Identitätsnachweises;
- eine Erklärung darüber, ob gegen die den Antrag stellende Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder ob eine Disziplinarmaßnahme verhängt wurde;
- eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse;
- ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) oder eine Erklärung darüber, dass dieses beantragt wurde; diese Einreichungspflicht gilt im Falle der Erfüllung der Antragsvoraussetzungen des § 30b Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes für das Europäische Führungszeugnis;
- gegebenenfalls eine Kopie der Bescheinigung über einen Dienst nach § 22 Absatz 3 des Juristenausbildungsgesetzes (z.B. Bundesfreiwilligendienst) und
- gegebenenfalls Nachweise zum Vorliegen eines Härtefalls.
Im Falle der angestrebten Ableistung im Beamtenverhältnis auf Widerruf sind außerdem beizufügen:
- eine beglaubigte Abschrift der eigenen Geburtsurkunde, gegebenenfalls der Heiratsurkunde oder der Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder und
- in Zweifelsfällen auf besondere Anforderung ein Staatsangehörigkeitsausweis.
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