Bewerbungsverfahren
ONLINEBEWERBUNG
Die elektronische Antragstellung erfolgt ausschließlich über das MV-Serviceportal (bitte klicken). Dort finden Sie weitere Hinweise u.a. zu den in Ablichtung hochzuladenden bzw. in beglaubigter Abschrift nachzureichenden Unterlagen. Bewerbungen per E-Mail sind nicht zulässig.
Im Falle der elektronischen Antragstellung über das Verwaltungsportal sind das Zeugnis oder die vorläufige Bescheinigung über das Bestehen sowie bei einem angestrebten Beamtenverhältnis zusätzlich die Geburts- und ggf. Heiratsurkunden auch dann in beglaubigter Abschrift nachzureichen, wenn diese bereits als Ablichtung der Onlinebewerbung beigefügt wurden (§ 34 Abs. 5 JAPO M-V).
Bitte richten Sie diese Unterlagen an:
Der Präsident des
Oberlandesgerichts Rostock
- Personalstelle für Referendare -
Wallstraße 3
18055 Rostock
SCHRIFTLICHE BEWERBUNG
Eine schriftliche Bewerbung unter Nutzung des Antragsformulars richten Sie bitte unmittelbar an:
Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
- Personalstelle für Referendare -
Wallstraße 3
18055 Rostock
Neben dem schriftlichen Zulassungsantrag sind bis zur Ausschlussfrist folgende Unterlagen vorzulegen:
- eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen Staatsprüfung;
- ein tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild in Passbildgröße;
- eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eines gleichwertigen Identitätsnachweises;
- eine Erklärung darüber, ob gegen die den Antrag stellende Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder ob eine Disziplinarmaßnahme verhängt wurde;
- eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse;
- ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) oder eine Erklärung darüber, dass dieses beantragt wurde; diese Einreichungspflicht gilt im Falle der Erfüllung der Antragsvoraussetzungen des § 30b Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes für das Europäische Führungszeugnis;
- gegebenenfalls eine Kopie der Bescheinigung über einen Dienst nach § 22 Absatz 3 des Juristenausbildungsgesetzes (z.B. Bundesfreiwilligendienst) und
- gegebenenfalls Nachweise zum Vorliegen eines Härtefalls.
Im Falle der angestrebten Ableistung im Beamtenverhältnis auf Widerruf sind außerdem beizufügen:
- eine beglaubigte Abschrift der eigenen Geburtsurkunde, gegebenenfalls der Heiratsurkunde oder der Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder und
- in Zweifelsfällen auf besondere Anforderung ein Staatsangehörigkeitsausweis.
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Bezeichnung |
Format |
Größe |
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1,49 MB |




