Bewerbungsverfahren

INFORMATIONEN ZUM BEWERBUNGSVERFAHREN

Der Vorbereitungsdienst in Mecklenburg-Vorpommern und das Aufnahmeverfahren werden durch das Juristenausbildungsgesetz (JAG M-V), die Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO M-V) und die Kapazitätsverordnung des juristischen Vorbereitungsdienstes (KapVO) geregelt.

Die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres.

Es gibt derzeit keine Wartezeiten.

Voraussetzung für die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst ist das Bestehen der Ersten juristischen Staatsprüfung oder der Ersten juristischen Prüfung.

Deutsche und Staatsangehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union sind auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufzunehmen. Andere Bewerber können auf Antrag in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden.

Der Vorbereitungsdienst wird im Regelfall im Beamtenverhältnis auf Widerruf geleistet. Wer die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Aufnahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf nicht erfüllt oder den Vorbereitungsdienst nicht in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten will, leistet den Vorbereitungsdienst in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ab.


 

ANTRAGSTELLUNG, EINSTELLUNGSVERFAHREN

Der Antrag auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst ist unter Verwendung des dafür vorgesehenen Antragsformulars und Beifügung aller erforderlichen Unterlagen schriftlich oder elektronisch über das Verwaltungsportal zu richten an:

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
- Personalstelle für Referendare -
Wallstraße 3
18055 Rostock

Eine Bewerbung über das Verwaltungsportal ist aktuell noch nicht möglich.



Dem Zulassungsantrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

1.  eine beglaubigte Abschrift des Zeugnisses oder eine vorläufige Bescheinigung über das Bestehen der Ersten juristischen Prüfung oder der Ersten juristischen Staatsprüfung;
 
2.  ein tabellarischer Lebenslauf mit aktuellem Lichtbild in Passbildgröße;

3.  eine Kopie des Personalausweises oder Reisepasses oder eines gleichwertigen
Identitätsnachweises;

4.  eine Erklärung darüber, ob gegen die den Antrag stellende Person wegen eines Verbrechens oder Vergehens ein gerichtliches Strafverfahren oder einstaatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist oder ob eine
Disziplinarmaßnahme verhängt wurde;

5.  eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse;

6.  in erweitertes Führungszeugnis (Belegart OE) oder eine Erklärung darüber, dass dieses beantragt wurde; diese Einreichungspflicht gilt im Falle der Erfüllung der Antragsvoraussetzungen des § 30b Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes für das Europäische Führungszeugnis;

7.  gegebenenfalls eine Kopie der Bescheinigung über einen Dienst nach § 22 Absatz 3 des Juristenausbildungsgesetzes (z.B. Bundesfreiwilligendienst) und 

8.  gegebenenfalls Nachweise zum Vorliegen eines Härtefalls.


Im Falle der angestrebten Ableistung im Beamtenverhältnis auf Widerruf sind außerdem beizufügen:

1.  eine beglaubigte Abschrift der eigenen Geburtsurkunde, gegebenenfalls der Heiratsurkunde oder der Urkunde über eine eingetragene Lebenspartnerschaft sowie gegebenenfalls die Geburtsurkunden der Kinder und

2.  in Zweifelsfällen auf besondere Anforderung ein Staatsangehörigkeitsausweis.


Hinweis:
Zur Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses bei der zuständigen Behörde bedarf es zunächst einer schriftlichen Aufforderung, die bestätigt, dass die Voraussetzungen über die Erteilung vorliegen. Diese erhalten Sie unaufgefordert nach Eingang Ihres Zulassungsantrags. Das Führungszeugnis wird vom Bundesamt für Justiz
direkt an den Präsidenten des Oberlandesgerichts übermittelt.

Sie erhalten nach Eingang Ihrer Bewerbung zudem eine Eingangsbestätigung.Soweit noch über das Führungszeugnis hinausgehende Unterlagen vorzulegensind, werden Sie hierauf hingewiesen.

Am Auswahlverfahren kann nur teilnehmen, wer die Erste juristische Staatsprüfung bestanden und vollständige Bewerbungsunterlagen fristgerecht und vorbehaltlos einreicht. Die Ausschlussfrist beträgt vier Wochen vor dem jeweiligen Termin.

Bei der Auswahl werden nur solche Umstände berücksichtigt, die mit der
Bewerbung dargelegt und nachgewiesen sind.

Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, u.a. zur Erteilung von Vorabzusagen, finden Sie im FAQ.

Mit der Einstellung in den Vorbereitungsdienst wird die Bezeichnung Rechtsreferendarin oder Rechtsreferendar geführt.

Für die Referendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis gelten nach § 21a JAG M-V grds. die für die Beamten auf Widerruf geltenden Bestimmungen.

ANTRAGSVORDRUCK

Bezeichnung Format Größe
Antragsformular PDF 1,49 MB

Justizprüfungsamt

Juristische und Rechtspflegerprüfungen

weitere Informationen

Justizportal M-V

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V 

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Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten / Bildungsstätte / LaStar

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Justizministerium

Das Land- und Amtsgericht Schwerin. Gerichtsgebäude Frontansicht

Website
des Justizministeriums

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