Referendariat in M-V

Video starten: Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern

Der juristische Vorbereitungsdienst dauert zwei Jahre.

In dieser Zeit möchten wir Ihnen sowohl eine gute Vorbereitung auf die spätere berufliche Praxis als auch auf die Zweite juristische Staatsprüfung bieten und die Ausbildung mit ergänzenden Sonderveranstaltungen und Fortbildungsmöglichkeiten bereichern.

Mecklenburg-Vorpommern ist zudem eines von wenigen Bundesländern, dass eine Verbeamtung auf Widerruf im Referendariat zulässt.

Unser Land bietet Ihnen im Anschluss vielfältige berufliche Einstiegsmöglichkeiten in der Justiz, der Anwaltschaft, der Verwaltung oder als späterer Notar.

Nutzen Sie die Zeit aber auch, um die Menschen und die Natur unseres Bundeslandes kennenzulernen.

Entscheiden Sie sich für ein Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern.

WAS TUN NACH DEM JURASTUDIUM?

Ihre Ausbildung zur Volljuristin / zum Volljuristen geht im sogenannten Vorbereitungsdienst weiter. Abschluss ist die Zweite juristische Staatsprüfung. Erst der erfolgreich absolvierte Vorbereitungsdienst (Referendariat) befähigt Sie zum Richteramt und ermöglicht die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Das theoretische Wissen aus Ihrem Studium können Sie im Referendariat mit juristischer Praxis vertiefen. Sie werden mit den Aufgaben der Gerichtsbarkeit, der Anwaltschaft und der Verwaltung vertraut gemacht.

Die Ausbildung wird von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock geleitet.

Die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst erfolgt zum 1. Juni und 1. Dezember eines jeden Jahres und die Ausschlussfrist für die Bewerbung beträgt 4 Wochen vor dem Einstellungstermin.

Wir weisen Sie im Rahmen der Möglichkeiten gern Ihrem Wunschort zu.

Die Referendariatsausbildung erfolgt grds. in allen Landgerichtsbezirken (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund).


ABLAUF DES REFERENDARIATS IN M-V

1.bis 5. Ausbildungsmonat (5 Monate) Pflichtstation Zivilrechtspflege
6. bis 8. Ausbildungsmonat (3 Monate) Pflichtstation Verwaltung
9. bis 12. Ausbildungsmonat (4 Monate) Pflichtstation Strafrechtspflege
13. bis 21. Ausbildungsmonat (9 Monate) Pflichtstation Rechtsberatung
voraussichtlich 21. Monat Schriftliche Prüfungen
22. bis 24. Ausbildungsmonat (3 Monate) Wahlstation

Der Vorbereitungsdienst beginnt in den Pflichtstationen mit vorbereitenden Einführungslehrgängen im Blockunterricht. Im Anschluss erfolgt die praktische Ausbildung bei den Ausbildungsstellen, begleitet von wöchentlichen Arbeitsgemeinschaften.

Sie können einzelne Ausbildungsabschnitte bis zu einer Gesamtdauer von zwölf Monaten in einem anderen Bundesland oder im Ausland ableisten. Dabei sind die Pflichtstationen Zivilrechtspflege und Strafrechtspflege in Mecklenburg-Vorpommern abzuleisten. Die Pflichtstation Verwaltung darf nur im Falle einer Entsendung an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer in einem anderen Bundesland abgeleistet werden; eine Ableistung im Ausland ist insoweit nicht möglich.

Zur weiteren Vorbereitung auf das schriftliche Examen können Sie an freiwilligen Klausurenkursen teilnehmen. Daneben erfolgt die Durchführung eines Probeexamens und vorbereitende Veranstaltungen auf die mündliche Prüfung.

WIE LÄUFT DIE ZWEITE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG AB?

Die Zweite juristische Staatsprüfung besteht aus 8 Klausuren (4 zivilrechtliche, 2 strafrechtliche und 2 öffentlich-rechtliche Klausuren, z.T. mit anwaltlichem Schwerpunkt) und einer mündlichen Prüfung. Um sich vorzubereiten, wird Ihnen ein Klausurenkurs angeboten. An Klausuren aus vorhergehenden Examenskampagnen können Sie sich testen. Vor der mündlichen Prüfung besuchen Sie spezielle Kurse, die Sie darauf vorbereiten, wie der Aktenvortrag am besten zu halten ist. In der mündlichen Prüfung werden Sie in den drei Pflichtfächern im Rahmen eines Prüfungsgesprächs geprüft, dazu kommt ein Prüfungsgespräch in dem von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich (zurzeit: Justiz, Rechtsberatung, Wirtschaftsrecht, Verwaltung, Arbeit, Steuern, Europarecht, soziale Sicherung, Internationales Privatrecht, Strafrecht).

WELCHE BEZÜGE ERHALTEN REFERENDARE IM VORBEREITUNGSDIENST?

Die Referendare, die den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten, werden mit Einstellung in der Besoldungsgruppe A13R eingruppiert. Der Anwärtergrundbetrag beträgt 1.552,50 EUR brutto. Daneben werden bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Familienzuschlag, vermögenswirksame Leistungen und eine jährliche Sonderzahlung gewährt.

Für die Referendare im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten wird eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.345,00 EUR brutto und ein Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelungen des Landes Mecklenburg-Vorpommern gezahlt.

(Stand: Januar 2024)

Broschüre "Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern"

ansehen / download als PDF

2022 JM Rechtsreferendariat.jpg

Justizprüfungsamt

Juristische und Rechtspflegerprüfungen

weitere Informationen

Justizportal M-V

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V 

zum Portal

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten / Bildungsstätte / LaStar

zum Portal

Justizministerium

Das Land- und Amtsgericht Schwerin. Gerichtsgebäude Frontansicht

Website
des Justizministeriums

weitere Informationen