Referendariat in M-V
(c) 2018 | Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern
Entscheiden Sie sich für ein Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern. Als einziges Bundesland stellen wir Sie als Referendarin und Referendar als Beamter auf Widerruf ein. Absolvieren Sie Ihr Zweites Juristisches Staatsexamen dort, wo andere Urlaub machen.
WAS TUN NACH DEM JURASTUDIUM
Ihre Ausbildung zur Volljuristin / zum Volljuristen geht im sogenannten Vorbereitungsdienst weiter. Abschluss ist die Zweite juristische Staatsprüfung. Erst der erfolgreich absolvierte Vorbereitungsdienst (Referendariat) befähigt Sie zum Richteramt und ermöglicht die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Das theoretische Wissen aus Ihrem Studium können Sie im Referendariat mit juristischer Praxis vertiefen. Sie werden mit den Aufgaben der Gerichtsbarkeit, der Anwaltschaft und der Verwaltung vertraut gemacht.
Geleitet wird die Ausbildung von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock. Jeweils zum 01. Juni und 01. Dezember können Sie in den Vorbereitungsdienst eingestellt werden. Die Bewerbung hierfür muss spätestens 4 Wochen zuvor beim Oberlandesgericht eingegangen sein. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es keine Wartezeiten für die Aufnahme in das Referendariat. Allen Interessierten kann also zum gewünschten Einstellungstermin ein Referendariatsplatz angeboten werden.
Grundsätzlich findet die Referendarausbildung an allen vier Landgerichten (Neubrandenburg, Rostock, Schwerin und Stralsund) statt. Der Präsident des Oberlandesgerichts weist Sie im Rahmen der Möglichkeiten gern Ihrem Wunschstandort zu.
ABLAUF DES REFERENDARIATS IN M-V
Monat 1 – 5 | Zivilrechtspflege |
Monat 6 - 8 | Verwaltung |
Monat 9 - 12 | Strafrechtspflege |
Monat 13 - 21 | Rechtsberatung |
Monat 21 | Klausuren |
Monat 22 | Wahlstation |
Der Vorbereitungsdienst beginnt für das jeweilige Fachgebiet mit Einführungslehrgängen im Blockunterricht. Dabei wird das erforderliche Grundwissen vermittelt. Es folgen Arbeitsgemeinschaften, in denen alle auf ihre entsprechenden Stationen vorbereitet werden. Die Dozentinnen und Dozenten der Einführungslehrgänge und Arbeitsgemeinschaften sind besonders qualifiziert und erfahren. Sie kommen aus der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, der Verwaltung sowie aus Kanzleien. Sie wissen, worauf es in der Praxis und im Examen ankommt.
WIE LÄUFT DIE ZWEITE JURISTISCHE STAATSPRÜFUNG AB?
Die Zweite juristische Staatsprüfung besteht aus 8 Klausuren (4 zivilrechtliche, 2 strafrechtliche und 2 öffentlich-rechtliche Klausuren, z.T. mit anwaltlichem Schwerpunkt) und einer mündlichen Prüfung. Um sich vorzubereiten, wird Ihnen ein Klausurenkurs angeboten. An Klausuren aus vorhergehenden Examenskampagnen können Sie sich testen. Vor der mündlichen Prüfung besuchen Sie spezielle Kurse, die Sie darauf vorbereiten, wie der Aktenvortrag am besten zu halten ist. In der mündlichen Prüfung werden Sie in den drei Pflichtfächern im Rahmen eines Prüfungsgesprächs geprüft, dazu kommt ein Prüfungsgespräch in dem von Ihnen gewählten Schwerpunktbereich (zurzeit: Justiz, Rechtsberatung, Wirtschaftsrecht, Verwaltung, Arbeit, Steuern, Europarecht, soziale Sicherung, Internationales Privatrecht, Strafrecht).
Neben den Arbeitsgemeinschaften gibt es weitere Angebote. So werden in Sonderveranstaltungen aktuelle Rechtsthemen aufgegriffen. Auch können Sie an Fortbildungsangeboten der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern teilnehmen.
WIE HOCH IST DIE UNTERHALTSBEIHILFE BZW. DIE BESOLDUNG?
Für die Referendare, die den Vorbereitungsdienst im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis ableisten wird eine Unterhaltsbeihilfe in Höhe von 1.345,00 € (brutto) und ein Familienzuschlag in entsprechender Anwendung der besoldungsrechtlichen Regelungen des Landes gezahlt.
Für die Referendare, die den Vorbereitungsdienst im Beamtenverhältnis auf Widerruf ableisten, erfolgt eine Einstellung in der Besoldungsgruppe AW A 13+Z. Der Anwärtergrundbetrag beträgt derzeit 1.552,50 €. Zudem wird eine einmalige Jahressonderzahlung gewährt.
Broschüre "Referendariat in Mecklenburg-Vorpommern"