Amtsgericht Schwerin

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Amtsgericht Schwerin

Demmlerplatz 1-2
19053 Schwerin

Wegbeschreibung
Gebäude des Amts-und Landgerichts Schwerin von aussen

Amtsgericht Schwerin

Demmlerplatz 1-2
19053 Schwerin

Wegbeschreibung
Treppenaufgang des Amts-und Landgerichts Schwerin

Achtung!

Neue Form des Betrugsversuches:

Derzeit werden gefälschte SMS versendet, deren Empfänger von einem vermeintlichen Gericht zu einem Rückruf aufgefordert werden, da angeblich rechtskräftige Zahlungstitel wegen Lotteriespiels bestehen würden. Bitte antworten Sie nicht auf die gefälschten SMS. Die Gerichte kontaktieren Bürgerinnen und Bürger niemals per SMS. Sollten Sie eine SMS mit einer Rückrufaufforderung erhalten, können Sie sich an die örtliche Polizeidienststelle wenden oder Strafanzeige über das Onlineportal erstatten.

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Schwerin

 

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche Informationen über das Amtsgericht Schwerin.
 

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Warnhinweis  
Das Bayerische Staatsministerium der Justiz weist auf eine neue Betrugsmasche per SMS hin. Eine kriminelle Person gibt sich darin als Gerichtsperson aus, verweist auf rechtskräftige Zahlungstitel aufgrund Lotteriespiels und bittet um Rückruf.

Das Amtsgericht Schwerin warnt eindringlich davor, die angegebene Rufnummer anzurufen, persönliche Daten preiszugeben oder irgendwelchen Aufforderungen nachzukommen.


 

Kontakt

Kontakt

Amtsgericht Schwerin
Telefon: (0385) 7415-0
Telefax: (0385) 7415-200

Achtung! Aufgrund technischer Änderungen der bundesweiten Telefoninfrastruktur kommt es verstärkt zu Problemen beim Versand von Telefaxen. Bitte senden Sie Telefaxe nur in Ausnahmefällen und vergewissern sich, ob diese auch tatsächlich beim Gericht angekommen sind.

Aktuelle Themen

Besonderer Hinweis

Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes Einlasskontrollen statt. Dazu sind unaufgefordert ein Terminnachweis (Ladung) oder ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen. 

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.