Amtsgericht Schwerin
Besondere Hinweise für den Publikumsverkehr
Zur Verminderung der Ausbreitung des Corona-Virus wird der Publikumsverkehr am Amtsgericht Schwerin auch weiterhin soweit wie möglich eingeschränkt. Bitte prüfen Sie vor dem Besuch des Gerichtsgebäudes, ob Sie Ihre Angelegenheiten auch schriftlich oder telefonisch bei Gericht regeln können. Eine telefonische Anmeldung ist in jedem Falle ratsam.
Die Sprechzeiten des Gerichts sind bis zum 31.03.2021 wie folgt:
Montag – Freitag 9.00 Uhr – 12.00 Uhr.
Antragsformulare finden Sie hier unter Formulare bzw. Service/Vordrucke und im Eingangsbereich des Gerichts.
Ladungen zu Gerichtsterminen gelten weiter. Die Öffentlichkeit der Verhandlungen bleibt uneingeschränkt.
Bitte achten Sie auf die Einhaltung der Kontaktabstandsempfehlung (1,5 bis 2 Meter) und tragen in den öffentlichen Bereichen des Gerichts eine Mund-/Nasenbedeckung. In den Verhandlungssälen bitten wir die jeweiligen Anordnungen der Vorsitzenden zu beachten.
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Schwerin
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche Informationen über das Amtsgericht Schwerin.
Kontakt
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Achtung! Aufgrund technischer Änderungen der bundesweiten Telefoninfrastruktur kommt es verstärkt zu Problemen beim Versand von Telefaxen. Bitte senden Sie Telefaxe nur in Ausnahmefällen und vergewissern sich, ob diese auch tatsächlich beim Gericht angekommen sind.
Aktuelle Themen
Besonderer Hinweis
Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes Einlasskontrollen statt. Dazu sind unaufgefordert ein Terminnachweis (Ladung) oder ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.