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Anweisungen zum Zutritt und Aufenthalt in der Referendargeschäftsstelle
Für den Zutritt zur und den Aufenthalt in der Referendargeschäftsstelle des Oberlandesgerichts Rostock beachten Sie bitte folgende Empfehlungen:
- Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske, FFP2- Maske)
- Mindestabstand: 1,5 Meter
- Beachtung der AHA + L – Regeln
Personen, die Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen, Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person hatten oder zu jemandem, der im Verdacht steht, an COVID-19 erkrankt zu sein, kann der Zutritt zur Referendargeschäftsstelle untersagt werden.
Darüber hinaus sind die Festlegungen für den Zutritt und den Aufenthalt im Oberlandesgericht Rostock auf der Startseite unter Informationen sowie der wissenschaftlichen Bibliothek des Hauses in der Rubrik Service → Bibliothek zu beachten.