Rechtspfleger/in

Berufsbild

„Unsere Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind als zweite Säule der dritten Gewalt zu einer unverzichtbaren Entlastung der Rechtsprechung geworden. Mit ihnen haben wir ein hoch-qualifiziertes Personal, das effizient und zur Zufriedenheit aller Beteiligten arbeitet.“ (Brigitte Zypries - Bundesministerin der Justiz von 2002 bis 2009) 

Der Rechtspflegerberuf hat sich aus der richterlichen Tätigkeit heraus entwickelt. Rechtspfleger/-innen erledigen Aufgaben, die früher dem Richter übertragen waren. Bei ihren Entscheidungen sind Rechtspfleger/-innen nicht von Weisungen eines Vorgesetzten abhängig und nur an Recht und Gesetz gebunden. Sie entscheiden wie Richter/-innen sachlich unabhängig. 

Rechtspfleger/-innen sind vorwiegend an den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit, vor allem an den Amtsgerichten, und in den Staatsanwaltschaften tätig. 

Der Aufgabenbereich ist sehr vielfältig und anspruchsvoll. Rechtspfleger/-innen sind z.B. in folgenden Bereichen eingesetzt und erledigen u.a. folgende Aufgaben:

  • Nachlasssachen: Eröffnung von Testamenten, Erteilung von Erbscheinen,
  • Vormundschafts-, Familien- und Betreuungssachen: Bestellung und Beaufsichtigung von Vormündern, Betreuern und Pflegern, Genehmigung von Rechtsgeschäften für Minderjährige und Betreute,
  • Handelsregister: Entscheidung über Eintragungen im Handels-/Vereinsregister,
  • Grundbuchsachen: Entscheidung über Eintragung von Eigentumswechseln und Belastungen eines Grundstücks (z. B. Hypotheken und Grundschulden),
  • Zwangsvollstreckung: Erlass von Beschlüssen zur Pfändung von Forderungen, Anordnung und Durchführung der Zwangsversteigerung von Grundstücken, Durchführung des gerichtlichen Insolvenzverfahrens in Zusammenarbeit mit dem Insolvenzverwalter,
  • Kostensachen: Beschlüsse zur Festsetzung von Gerichts- und Anwaltskosten, 
  • Strafsachen: Berechnung und Überwachung der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen. 

Neben diesen Aufgaben werden Rechtspfleger/-innen auch in der Justizverwaltung eingesetzt, z.B. als Geschäftsleiter/-in, Sachbearbeiter/-in für Personal- oder Haushaltsangelegenheiten, als Bezirksrevisor/-in oder Gerichtsvollzieherprüfungsbeamte.

Studium - Vorbereitungsdienst

Das duale Studium zur Diplom-Rechtspflegerin/zum Diplom-Rechtspfleger wird in einem sogenannten Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt (gehobener Dienst) absolviert.

Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils am 1. August eines Jahres und dauert drei Jahre. In der Regel werden die Einstellungen in einem zweijährigen Rhythmus, immer zu den geraden Jahreszahlen (2020, 2022, ...), durchgeführt. 

Zu Beginn des Vorbereitungsdienstes erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und Ernennung zur Rechtspflegeranwärterin/zum Rechtspflegeranwärter. 

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in theoretische und praktische Ausbildungsabschnitte. 

Nach einer zehntägigen Einführungsveranstaltung wechseln sich theoretische Studienabschnitte (Fachstudium) von insgesamt 24 Monaten an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Güstrow mit praktischen Ausbildungsabschnitten von insgesamt 12 Monaten bei dem zugewiesenen Ausbildungsgericht und der Staatsanwaltschaft ab. 

Der praktische Teil des Studiums erfolgt überwiegend an den Gerichtsstandorten in Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Greifswald.

 Das Studium umfasst folgende Lehrgebiete:

- Grundbuchwesen,

- Familienrechtswesen,

- Nachlasswesen,

- Grundkenntnisse des Zivilrechts,

- Registerwesen,

- Zwangsversteigerungsrecht,

- Zwangsvollstreckungsrecht,

- Strafvollstreckungswesen,

- Straf- und Strafprozessrecht,

- Staats- und Verfassungsrecht,

- Zivilprozessrecht,

- Kostenfestsetzungssachen,

- Organisations- und Verwaltungswesen,

- Soziologie,

- Elektronische Datenverarbeitung.

Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung, bestehend aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil, ab. Bei Bestehen der Laufbahnprüfung verleiht die Fachhochschule den akademischen Grad »Diplom-Rechtspfleger/-in (FH)«.

Vergütung und Urlaub

Rechtspflegeranwärter/-innen erhalten als Beamte auf Widerruf Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.200 € brutto monatlich.

Ihr Urlaubsanspruch beträgt 30 Tage jährlich.

Einstellungsvoraussetzungen

- Abitur oder Fachhochschulreife

- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder     der Länder Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz
(Für die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ist der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit erforderlich.)

- Höchstalter am Tag der Einstellung 34 Jahre 

Darüber hinaus solltest du über eine gute Allgemeinbildung und Urteilskraft verfügen, entschlussfähig, flexibel und belastbar sein, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein und die Bereitschaft besitzen, sich stetig fortzubilden und neue Rechtskenntnisse anzueignen. Auch Einfühlungsvermögen, eine schnelle Auffassungsgabe und Zuverlässigkeit sollten zu deinen Stärken gehören. 

Die Bewerbung

Bewerbungsschluss ist der 1. November eines Jahres für den Ausbildungsbeginn im folgenden Jahr.

Deine schriftliche Bewerbung sende bitte an:

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock
Wallstraße 3
18055 Rostock

Deine Bewerbungsunterlagen sind mit folgenden Unterlagen vollständig:

- aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, das eine kurzen Darstellung enthalten sollte, warum du dich für diesen Beruf entschieden hast

- tabellarischer Lebenslauf

- aktuelles Bewerbungsfoto

- Schulabschlusszeugnis bzw. das letzte Schulzeugnis, soweit das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt

- ggf. Zeugnisse seit der Tätigkeit nach dem Schulabschluss

- ggf. Nachweise/Zeugnisse für absolvierten Praktika, Qualifikationen

Nach erfolgreichem Abschluss

In den letzten Jahren wurden nahezu alle Studierenden nach ihrem erfolgreichen Abschluss in den Justizdienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern übernommen und im Rahmen verfügbarer Stellen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes eingesetzt. Sie wurden damit zur Justizinspektorin/zum Justizinspektor ernannt und in das Beamtenverhältnis auf Probe mit Dienstbezügen der Besoldungsgruppe A 9 berufen. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht. Mit dem erforderlichen Studium gibt es jedoch die Möglichkeit, bundesweit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften als Rechtspfleger/-in tätig zu sein.

Für die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe ist die Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich. Die Verbeamtung auf Probe kann erfolgen, wenn die gesundheitliche Eignung festgestellt wird.

Nach einer Probezeit von drei Jahren erfolgt regelmäßig die Ernennung zur Beamtin/zum Beamten auf Lebenszeit. Möglich sind Beförderungen bis zur Justizoberamtsrätin/Justizoberamtsrat (A 13). 

Wer sich weiterqualifizieren möchte, kann eine Zusatzausbildung zur Amtsanwältin/zum Amtsanwalt absolvieren.

Kontakt

Für weitere Informationen stehen wir gerne zur Verfügung:

Frau Kuhn

            Tel.:                 0381/331-156
            E-Mail:            personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de
                                   verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de

Oder du besuchst unseren Stand auf den jährlichen Ausbildungsmessen „Jobfactory“ und „vocatium“ in Rostock.

 

Informationsmaterial

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