Gerichtsvollzieher/in

Berufsbild

Gerichtsvollzieher sind Beamte der Justiz, die als Vollstreckungsorgan für die zwangsweise Vollstreckung von Urteilen und anderen Vollstreckungstiteln sowie für die förmliche Zustellung von Schriftstücken zuständig sind. Sie werden im Auftrag der Gläubiger tätig.

 

Zu den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers gehören insbesondere: 

  • Pfändung beweglicher Vermögensgegenstände, 
  • Versteigerung von Pfandgegenständen, 
  • Einholung der Vermögensauskunft bei dem Schuldner, 
  • Herausgabevollstreckung, 
  • Kindeswegnahmen, 
  • Zustellung von Urteilen und Beschlüssen.

Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher/in erfolgt nach der Gerichtsvollzieher Ausbildungs- und Prüfungsordnung Mecklenburg-Vorpommern (GVZAPO M-V).

Sie beginnt jeweils am 1. Dezember eines Jahres und dauert 18 Monate.Für bestimmte Bewerber (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c) beginnt die Ausbildung mit einem sechsmonatigen Einführungslehrgang am 1. Juni des Jahres. Unter Umständen kann der Einführungslehrgang auch abgekürzt werden.

Die Ausbildung unterteilt sich in berufspraktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. Die Praxis erfolgt in drei Ausbildungsabschnitten von insgesamt 10 Monaten bei einem Gerichtsvollzieher in Mecklenburg-Vorpommern. Die theoretische Ausbildung findet in zwei Lehrgängen von jeweils vier Monaten bei dem Amtsgericht Hannover statt.

Einstellungsvoraussetzungen

  • Anstellung als Beamter des mittleren Justizdienstes oder
  • Justizfachangestellte(r) mit dreijähriger Berufserfahrung oder
  • sonstige abgeschlossene Berufsausbildung, die dem Gerichtsvollzieher-Dienst förderlich ist, insbesondere im juristischen oder kaufmännischen Bereich mit mindestens dreijähriger Berufserfahrung
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Höchstalter am Tag der Einstellung 37 Jahre 

Darüber hinaus sollten Sie eine starke Persönlichkeit besitzen, leistungsfähig und belastbar sowie den besonderen körperlichen Anforderungen des zukünftigen Berufes gewachsen sein. Zum Nachweis ist hierfür nach Anforderung die Vorlage eines amtsärztlichen Gesundheitszeugnisses erforderlich.

 

Die Bewerbung

Die Ausschreibung der Ausbildungsplätze mit der Festlegung des Bewerbungsschlusses erfolgt im I. Quartal eines Jahres. 

Die Ausschreibung richtet sich an Justizbeamte und Justizangestellte, die sich in einem Dienst- bzw. Beschäftigungsverhältnis zum Land Mecklenburg-Vorpommern befinden. Externe Bewerber werden nur in Ausnahmefälle zugelassen. 

Ihre schriftliche Bewerbung senden Sie bitte an: 

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock

Wallstraße 3

18055 Rostock 

Wegen der Unterlagen kann auf die vorhandene Personalakte Bezug genommen werden. Der Bewerbung ist eine Erklärung über die wirtschaftlichen Verhältnisse unter Angabe der Art und Höhe etwaiger Verbindlichkeiten beizufügen.

 

Nach erfolgreichem Abschluss

In den letzten Jahren konnte allen Gerichtsvollzieherauszubildenden ein Dienstleistungsauftrag für die Wahrnehmung von Gerichtsvollzieheraufgaben, der Voraussetzung für eine spätere Ernennung zum Gerichtsvollzieher ist, angeboten werden. Ein Anspruch darauf besteht allerdings nicht.

 

Kontakt

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur  Verfügung:

Frau Kuhn

Tel.: 0381/331-156
E-Mail: personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de

Informationsmaterial

Justizprüfungsamt

Juristische und Rechtspflegerprüfungen

weitere Informationen

Justizportal M-V

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V 

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Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten / Bildungsstätte / LaStar

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Justizministerium

Das Land- und Amtsgericht Schwerin. Gerichtsgebäude Frontansicht

Website
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