Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
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Herzlich willkommen auf der Internetseite des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern
Wir, die Kolleginnen und Kollegen des Finanzgerichts begrüßen Sie und danken für Ihren virtuellen Besuch und das damit verbundene Interesse an unserem Gericht und an unserer Arbeit.
Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Greifswald hat am 1. Juli 1992 seine Tätigkeit aufgenommen.
Das Finanzgericht garantiert den Rechtsschutz in Streitigkeiten zwischen Bürgerinnen und Bürgern einerseits und der Finanzverwaltung andererseits, soweit es um Abgaben geht, die der Gesetzgebung des Bundes unterliegen und durch Bundes- oder Landesfinanzbehörden, also unter anderem die Finanzämter, verwaltet werden. Hierzu gehören z. B. die Einkommen-, Umsatz-, Körperschaft-, Schenkung- und Erbschaftssteuer. Eine weitere wichtige Aufgabe des Gerichts ist die Prüfung von Entscheidungen der Familienkassen in Kindergeldangelegenheiten. Ein besonderer Senat befasst sich mit Klagen und Anträgen gegen Entscheidungen der Zollverwaltung. In Mecklenburg-Vorpommern ist das Finanzgericht zudem für Kirchensteuersachen zuständig.
Sie können auf vielfältige Weise einen Eindruck über die Tätigkeit des Finanzgerichts gewinnen. Wir verhandeln regelmäßig öffentlich, allerdings kann ein Beteiligter beantragen, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Wichtige Entscheidungen werden in Rechtsprechungsdatenbanken veröffentlicht. Sofern der Bundesfinanzhof oder das Bundesverfassungsgericht über Entscheidungen des Finanzgerichts zu befinden hatten, können diese Verfahren in den dortigen Datenbanken ermittelt werden.
Auf den folgenden Seiten haben wir für Sie zahlreiche weitere Informationen über das Finanzgericht zusammengetragen. Dies umfasst Erläuterungen zu Aufgaben und Zuständigkeiten des Gerichts und zum Verfahrensablauf, Angaben zur Erreichbarkeit sowie bestimmte Leitlinien und Vordrucke.
Gabriele Janke
Präsidentin des Finanzgerichts