Kosten

Das Verfahren vor den Finanzgerichten ist kostenpflichtig. Die Kosten hat derjenige zu tragen, der in dem Verfahren unterliegt.

Die Höhe der Gerichtsgebühren und der Gebühren des Bevollmächtigten errechnet sich nach dem Streitwert.

Ist eine Verfahrenspartei aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht in der Lage die Prozesskosten zu tragen, kann ihr Prozesskostenhilfe gewährt oder ein Anwalt beigeordnet werden.