Landgericht Schwerin
Besondere Hinweise für den Dienstbetrieb
Wegen der aktuellen Covid-19-Lage wird der Publikumsverkehr beim Landgericht Schwerin auch weiterhin eingeschränkt. Bitte prüfen Sie daher vor dem Besuch des Gerichtsgebäudes stets, ob Sie Ihre Angelegenheiten auch schriftlich oder per E-Mail bei Gericht regeln können.
Bitte tragen Sie in den öffentlichen Bereichen des Gerichtsgebäudes einen Nasen- und Mundschutz und beachten Sie die Abstandsregeln.
Hinweise für mündliche Verhandlungen und andere Termine am Landgericht Schwerin:
Es muss auch in Anbetracht der stetig sinkenden Infektionszahlen noch immer damit gerechnet werden, dass bereits anberaumte mündliche Verhandlungen oder andere Gerichtstermine aufgehoben werden, ggf. auch kurzfristig. Gerichtstermine finden allerdings statt, wenn sie nicht vom Gericht aufgehoben wurden. Über Terminsaufhebungen werden die Prozessbeteiligten bzw. deren Rechtsanwälte sowie etwaig geladene Zeugen, Dolmetscher und Sachverständige telefonisch, schriftlich oder elektronisch vom Gericht informiert.
Herzlich willkommen auf der Internetseite des Landgerichts Schwerin
Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche Informationen über das Landgericht Schwerin.
Neben allgemeinen Informationen zu den gerichtlichen Aufgaben finden Sie vor allem aktuelle Presseinformationen, Hinweise zu Sprechzeiten sowie eine Übersicht der zuständigen Ansprechpartner. Sämtliche Informationen werden beständig aktualisiert und erweitert.
Besonderer Hinweis
Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes Einlasskontrollen statt. Dazu sind unaufgefordert ein Terminnachweis (Ladung) oder ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.