Amtsgericht Greifswald

Vorheriges Element anzeigen Nächstes Element anzeigen

Amtsgericht Greifswald

 

Domstraße 7 A

17489 Greifswald 

 

Wegbeschreibung
Haupteingang

Amtsgericht Greifswald

 

Domstraße 7 A

17489 Greifswald 

 

Wegbeschreibung
Gerichtssaal

Herzlich willkommen auf der Internetseite des Amtsgerichts Greifswald 

 

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zahlreiche Informationen über das Amtsgericht Greifswald.
 

>>>

 

Nähere Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht finden Sie hier.

Der Publikumsverkehr findet grundsätzlich innerhalb der Sprechzeiten statt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, können Sie auch mit der zuständigen Abteilung telefonisch einen Termin vereinbaren. Soweit möglich können Anträge auch schriftlich eingereicht werden. Beachten Sie dazu die veröffentlichten Formulare und Vordrucke.          

Kontakt

Kontakt

Amtsgericht Greifswald
Postanschrift:
Domstraße 7 A
17489 Greifswald
­
Telefon: (03834) 795 - 0
Telefax: (03834) 795 - 232

Achtung! Aufgrund technischer Änderungen der bundesweiten Telefoninfrastruktur kommt es verstärkt zu Problemen beim Versand von Telefaxen. Bitte senden Sie Telefaxe nur in Ausnahmefällen und vergewissern sich, ob diese auch tatsächlich beim Gericht angekommen sind.

Die Anwaltlichen Beratungsstellen befinden sich im Amtsgericht sowie im Technischen Rathaus der Stadt Wolgast in der Burgstraße 6 a (Zimmer 003 im Kornspeicher, Erdgeschoss). Sie sind dienstags von 15:00 - 16:00 Uhr geöffnet.

In Nachlassangelegenheiten können Erbscheinsanträge und Erbausschlagungserklärungen nur nach vorheriger auch kurzfristiger Terminabsprache aufgenommen werden.

Außerhalb der Sprechzeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öf­fent­li­che Verhandlungen stattfinden. An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember bleibt das Amtsgericht Greifswald für Besucher geschlossen.

Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude Einlasskontrollen statt. Dazu sind unaufgefordert ein Terminnachweis (Ladung) oder ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen.