Justizfachangestellte/r

Video starten: Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten

Berufsbild

Justizfachangestellte sind bei Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig und erledigen Aufgaben in sogenannten Serviceeinheiten, in denen die Tätigkeiten von Richtern, Rechtspflegern und Geschäftsstelle vernetzt werden. Justizfachangestellte nehmen büroorganisatorische und verwaltende Aufgaben wahr und sind für einen reibungslosen Geschäftsablauf mit verantwortlich. Sie sind Ansprechpartner für ratsuchende Bürger.

Zu den Aufgaben einer/eines  Justizfachangestellten gehören insbesondere:

 

  • Anlegung und Verwaltung der Akten,
  • Fertigung von Schriftstücken,
  • Überwachung von Fristen und Terminen,
  • Protokollführung in Gerichtsverhandlungen,
  • Beantwortung von telefonischen und persönlichen Anfragen der Verfahrensbeteiligten,
  • Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
  • Bewirkung der Zustellung von Schriftstücken und der Ladung von Parteien, Zeugen und Sachverständigen,
  • Erteilung von Beschluss- und Urteilsausfertigungen, Vollstreckungsklausel sowie Rechtskraft- und Notfristzeugnissen,
  • Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten,
  • Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und der Vergütung von Sachverständigen,
  • Mitwirkung bei der Führung der öffentlichen Register bei Gerichten (z. B. Grundbuch-, Handels- und Vereinsregister) sowie Entscheidung über die Gewährung von Einsicht und die Erteilung von Auskünften und Abschriften aus den Registern.

Ausbildung

Der Beruf der Justizfachangestellten ist ein nach dem Berufsbildungsgesetz staatlich anerkannter Ausbildungsberuf.

Die Ausbildung beginnt jeweils am 1. September eines Jahres und dauert drei Jahre.

Die Ausbildung unterteilt sich in praktische und theoretische Ausbildungsabschnitte. 

Die theoretische Ausbildung findet als Blockunterricht (3 - 4 Blöcke mit durchschnittlich 4 Wochen pro Ausbildungsjahr) an der Beruflichen Schule Güstrow statt.

Die praktische Ausbildung wird in den Serviceeinheiten bei einem Ausbildungsgericht sowie bei den Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern absolviert. 

Die Ausbildung vermittelt unter anderem Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht, Zivil- und Zivilprozessrecht, Familien-, Vormundschafts- und Betreuungsrecht, Grundbuch-, Nachlass-, Handels-, Register-, Zwangsvollstreckungs- und Kostenrecht sowie in Büroorganisation und Textverarbeitung.

Vergütung und Urlaub

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem TVA-L BBiG und beträgt ab dem 1. Januar 2018 für das 

1. Ausbildungsjahr       936,82 Euro

2. Ausbildungsjahr       990,96 Euro

3. Ausbildungsjahr      1040,61Euro 

In jedem Ausbildungsjahr besteht Anspruch auf 29 Arbeitstage Urlaub.

Einstellungsvoraussetzungen

- Abschluss der mittleren Reife/mindestens Berufsreife

- gute Deutschkenntnisse 

Darüber hinaus solltest Du teamfähig, zuverlässig und belastbar sein, ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein besitzen sowie eine offene und kommunikative Art haben. Selbständiges Arbeiten und das Erkennen von unterschiedlichsten Zusammenhängen sollte für Dich kein Problem darstellen.

Die Bewerbung

Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Oktober eines Jahres für den Ausbildungsbeginn im September des folgenden Jahres. 

Deine schriftliche Bewerbung sende bitte an: 

Der Präsident des Oberlandesgerichts Rostock

Wallstraße 3

18055 Rostock

 

Deine Bewerbungsunterlagen sind mit folgenden Unterlagen vollständig:

 

  • aussagekräftiges Bewerbungsanschreiben, das eine kurze Darstellung enthalten sollte, warum Du dich für diesen Beruf entschieden hast
  • tabellarischer Lebenslauf
  • aktuelles Bewerbungsfoto
  • Schulabschlusszeugnis bzw. das letzte Schulzeugnis, soweit das Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt
  • ggf. Zeugnisse einer Berufsausbildung
  • ggf. Nachweise/Zeugnisse für absolvierte Praktika, Qualifikationen
  • ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis

Nach erfolgreichem Abschluss

In den letzten Jahren konnten nahezu alle Auszubildenden nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung in den Justizdienst des Landes übernommen werden. Ein Anspruch auf Übernahme besteht allerdings nicht. Mit der erfolgreichen Ausbildung besteht jedoch die Möglichkeit, bundesweit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften als Justizfachangestellte/r anzufangen.

Wer sich weiterqualifizieren möchte, kann eine Ausbildung zum/zur Gerichtsvollzieher/in beginnen oder ein duales Studium zum/zur Rechtspfleger/in aufnehmen. Hierfür musst Du jedoch Abitur oder die Fachhochschulreife besitzen.

Kontakt

Für weitere Informationen stehen wir Dir gerne zur Verfügung: 

Frau Lendner

Tel.: 0381/331-155

E-Mail:

personal.olgbezirk@olg-rostock.mv-justiz.de verwaltung@olg-rostock.mv-justiz.de

 

Frau Miethe-Westphal

Tel.: 0381/331-157

oder Du besuchst unseren Stand auf der jährlichen Jobfactory in Rostock.

Informationsmaterial

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