Justizvollzugsanwärter/in

Aufgaben und Anforderungen an den mittleren allgemeinen Vollzugsdienst

Aus dem Vollzugsziel gemäß Strafvollzugsgesetz sowie aus der Aufgabe, den Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten sicherzustellen, ergeben sich vielfältige Arbeitsinhalte für den allgemeinen Vollzugsdienst innerhalb der JVA. Hinsichtlich der Betreuungsaufgabe werden durch die Justizvollzugsbeamten z.B. die Essenausgabe an die Inhaftierten, die Überwachung des Aufenthalts im Freien, die Ausgabe von Gegenständen des täglichen Bedarfs, die Annahme von Anliegen und Beschwerden, die Antragsbearbeitung, der Wäsche- und Büchertausch oder auch die Verhaltensbeobachtung mit gleichzeitiger Führung von Wahrnehmungsbögen realisiert.

Von den Mitarbeitern des allgemeinen Vollzugsdienstes wird auch erwartet, dass sie die Kenntnis über gefährdende Situationen für den Gefangenen haben. Hierzu zählen z.B. finanzielle und familiäre Probleme der Insassen, Drogenabhängigkeit, Angst vor der Verurteilung, Ungewissheit über die private und berufliche Zukunft sowie Trennungsängste. 

Neben der Betreuung der Inhaftierten obliegen dem allgemeinen Vollzugsdienst auch Behandlungsaufgaben. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit anderen Fachdiensten wie z.B. dem Psychologischen Dienst. 

Der allgemeine Vollzugsdienst organisiert nicht nur Hilfs-, Behandlungs- und Freizeitmaßnahmen, sondern muss auch in der Lage sein, diese fachgerecht umzusetzen. 

Der allgemeine Vollzugsdienst hat zudem Sicherungs- und Überwachungsaufgaben zu erfüllen. Justizvollzugsbeamte müssen in der Lage sein, Alarm- und Sicherungsanlagen fachgerecht zu bedienen. Weitere Tätigkeiten ergeben sich u. a. aus der Überwachung von Besuchen der Inhaftierten. Der Dienst wird in mehreren Schichten pro Tag geleistet.

Ziel der Ausbildung

Wir bilden unsere Beamte so aus, dass sie nach ihren allgemeinen sowie fachlichen Kenntnissen und Fähigkeiten in der Lage sind, die im Rahmen ihrer Laufbahn anfallenden Aufgaben kompetent wahrzunehmen.

Gliederung der Ausbildung

Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in der Regel in folgende Ausbildungsabschnitte:

1. eine vierwöchige Einführung

2. eine mindestens achtmonatige theoretische Ausbildung

3. eine berufspraktische Ausbildung

Inhalte der Ausbildung

Die theoretische Ausbildung

Die Vermittlung des Grundlagen- bzw. Fachwissens erfolgt in der Bildungsstätte Justizvollzug bei der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege in Güstrow.

Dabei werden Kenntnisse aus folgenden Fachgebieten vermittelt:

Fachgebiet: Recht

  • Staatsrecht, Verfassungsrecht und Grundrechte
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Beamtenrecht
  • Vollzugsrecht

Fachgebiet: Sicherheit und Ordnung

  • Waffenlose Selbstverteidigung
  • Sport
  • BKS
  • Schießausbildung
  • Brandschutzhelferausbildung
  • Erste Hilfe

Fachgebiet: Vollzugsaufgaben

  • Vollzugsdienstliche Praxis
  • Praxistraining
  • Vollzugsverwaltungskunde
  • Dokumentation und Berichtswesen (Deutsch)
  • Wahrnehmung und Beobachtung

Fachgebiet: Sozialwissenschaften / Ethik im Vollzug

  • Psychologie / Kriminologie
  • Sozialpädagogik
  • Pädagogik

Fachgebiet: Vollzugliche Milieuarbeit

  • Soziales Kompetenztraining
  • Soziales Training
  • Mediationstag
  • Besuch Sotha

Fachgebiet: Politische Bildung

  • Einführung in die Arbeit durch den Abteilungsleiter 2
  • Exkursion (Museum: ehemalige U-Haft der Staatssicherheit, Polizeipräsidium)
  • Workshop mit der Polizei
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Projektarbeit

Die berufspraktische Ausbildung

Die berufspraktische Ausbildung wird in mindestens drei Justizvollzugseinrichtungen mit unterschiedlichen Vollzugsformen stattfinden. Dabei werden jeweils mindestens zwei Monate

  • im Vollzug der Freiheitsstrafe
  • im Vollzug der Untersuchungshaft
  • im Jungendvollzug und
  • im offenen Vollzug

durchgeführt.

Besoldung

Während des Vorbereitungsdienstes erhalten Sie Anwärterbezüge, der Grundbetrag beträgt zurzeit monatlich ca. 1.240 € brutto, plus eine Zulage während der berufspraktischen Ausbildung.

Zusätzlich wird eine jährliche Sonderzuwendung gemäß den geltenden Landesregelungen gezahlt. Sie erhalten außerdem bei entsprechendem Familienstand einen Familienzuschlag und auf Antrag vermögenswirksame Leistungen.

Als Beamtin oder Beamter besteht für Sie keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse. Sie erhalten im Krankheitsfall Beihilfe, die einen Anteil der Kosten abdeckt. Zusätzlich ist der Abschluss einer freiwilligen Krankenversicherung bei einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse erforderlich.

Arbeitszeit

Grundsätzlich beträgt die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst in Mecklenburg-Vorpommern derzeit 40 Stunden/Woche. Im allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten Sie auch während der berufspraktischen Ausbildung überwiegend im Wechselschichtdienst, woraus sich andere Wochenarbeitszeiten ergeben können. Neben Früh-, Spät- und Nachtschicht sind auch Dienste an den Wochenenden und Feiertagen erforderlich. Für geleistete Überstunden wird entsprechend Freizeitausgleich gewährt.

Urlaub

Sie erhalten 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr.

sonstige Leistungen

Während der Ausbildung wird Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen eine amtlich unentgeltliche Unterkunft durch die Bildungsstätte zur Verfügung gestellt.

Einstellungsvoraussetzungen

Für die Ausbildung zur Beamtin/zum Beamten in der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt sollten Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

 

  • Deutsche bzw. Deutscher sein im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre, maximal 34 Jahre alt (vor Vollendung 35. Lebensjahr), nicht vorbestraft
  • idealerweise mit Realschulabschluss möglich auch ein Hauptschulabschluss plus abgeschlossene Berufsausbildung
  • körperlich tauglich für den Vollzugsdienst und habe soziale Kompetenzen wie Belastbarkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Ausgeglichenheit
  • ausgeprägt verantwortungsbewusst
  • bereit zum Schichtdienst

    Wichtig ist, stets für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

     

Bewerbungen

Dem Bewerbungsschreiben ist beizufügen:

• ein tabellarischer Lebenslauf,

• ein Lichtbild aus neuester Zeit,

• eine Kopie des Schulzeugnisses und/oder Kopie der Bescheinigung, durch die die Voraussetzungen nachgewiesen werden,

• ggf. Kopie von Fachschul- und Lehrzeugnissen,

• Kopien von Zeugnissen über die Tätigkeit seit der Schulentlassung

Informationen zum Auswahlverfahren

Über die Einstellung und die individuelle Eignung des Bewerbers für die Tätigkeit in einer Justizvollzugsanstalt wird durch ein besonderes Verfahren (Auswahlverfahren) entschieden. Dieses besteht aus:

1. Testtag

Intelligenztest, Informationsveranstaltung, Sporttest

Intelligenztest: psychologischer Eignungstest (IQ Test)

Informationsveranstaltung: Veranstaltung mit informationen zur Ausbildung zum Justizvollzugsbeamten in M-V

Sporttest: Hindernislauf in der Sporthalle (Link: Aufbau und Ablauf Hindernislauf)

2. Testtag
 
Auswahlkommissionsgespräch in einer JVA (Vorstellungsgespräch)

Nach einem positiven Durchlauf des Auswahlverfahrens wird die gesundheitliche Eignung durch einen Amtsarzt festgestellt.

Informationsmaterial

Bezeichnung Format Größe
Ausbildung im Justizvollzug PDF 1,76 MB

Justizprüfungsamt

Juristische und Rechtspflegerprüfungen

weitere Informationen

Justizportal M-V

Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in M-V 

zum Portal

Justizvollzug

Justizvollzugsanstalten / Bildungsstätte / LaStar

zum Portal

Justizministerium

Das Land- und Amtsgericht Schwerin. Gerichtsgebäude Frontansicht

Website
des Justizministeriums

weitere Informationen