Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.mv-justiz.de.

Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, ihre Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in ihrer jeweils gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist teilweise gemäß § 14 Absatz 1 des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit dem LBGG M-V und der BITVO M-V

Nicht-Text-Inhalte besitzen Alternativtexte

  • Der Inhalt des Logos ist für blinde Nutzer nicht vollständig wahrnehmbar.
  • Blinde Nutzer können bei mehreren Layoutgrafiken das fokussierte Element nicht erkennen.
  • Die Ausgabe von Layoutgrafiken ist für blinde Nutzer störend.
  • Die Informationen der Slider-Paginierung sind nicht gut wahrnehmbar.
  • Die Buttons zum Starten und Stoppen des Videos sind für blinde Nutzer nicht gut wahrnehmbar.

Aufgezeichnete Audio-Inhalte besitzen Untertitel

  • Die Audioinhalte der Videos sind nicht beziehungsweise nicht gut wahrnehmbar.

Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen

  • Visuelle Informationen der Videos sind nicht beziehungsweise nicht gut wahrnehmbar.

Informationen, Struktur und Beziehungen sind identifizierbar

  • Die Inhalte der Akkordeonmenüs sind für Screenreader-Nutzer nicht unmittelbar wahrnehmbar.
  • Die Funktion einiger Pop-ups ist nicht erkennbar. 
  • Die Inhaltsstruktur ist für blinde Nutzer auf mehreren Seiten nicht gut wahrnehmbar.
  • Wenige Aufzählungen sind für blinde Nutzer nicht gut erkennbar. 
  • Die Ausgabe der Listenauszeichnungen ist für blinde Nutzer in wenigen Fällen störend.
  • Die Ausgabe einer Layouttabelle ist für blinde Nutzer störend.
  • Eine Formularfeldgruppe ist für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.
  • In der Hochkontrastansicht sind mehrere Elemente nicht gut erkennbar.
  • In der Hochkontrastansicht sind mehrere Links bzw. Buttons nicht gut erkennbar.
  • Der Button zum Einstellen der Videolautstärke ist in der Hochkontrastansicht nicht sichtbar.
  • Die Tabelleninhalte sind in der Hochkontrastansicht nicht gut lesbar.

Sinnvolle Lesereihenfolge ist gegeben

  • Auf wenigen Seiten sind die inhaltlich zusammengehörenden Elemente nicht gut erkennbar.
  • Mehrere Wörter des Hauptmenüs sind für blinde Nutzer nicht gut wahrnehmbar.

Farbe ist nicht einziger Informationsträger

  • Die aktiven Menüpunkte beziehungsweise Seiten sind in wenigen Fällen nicht erkennbar.

Schriftgröße kann angepasst werden

  • Mehrere Aktualisierungen sind bei einer vergrößerten Schrift nicht gut wahrnehmbar.

Schriftgrafiken sind anpassbar oder unverzichtbar

  • Die Texte der Schriftgrafiken sind für sehbeeinträchtigte bzw. kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht gut wahrnehmbar.

Inhalte brechen in einspaltiges Layout um

  • Einige Menüpunkte sind auf kleinen Displays nicht bedienbar.
  • Mehrere Beschriftungen der Menüpunkte sind nicht vollständig lesbar.
  • Die Kartendarstellung ist auf kleinen Displays nicht gut lesbar.
  • In einzelnen Pop-ups sind die Inhalte nicht in einer Scrollrichtung vollständig wahrnehmbar.

Kontrastabstand von Nicht-Text-Inhalten ist ausreichend

  • Wenige Informationen sind für sehbeeinträchtigte Nutzer nicht gut wahrnehmbar.

Textabstände sind anpassbar

  • Wenige Texte sind nach dem Anpassen der Textabstände nicht gut lesbar.

Tastaturbedienbarkeit ist gegeben

  • Der Link zum Öffnen der übergeordneten Startseite ist für Tastaturnutzer nicht erreichbar.
  • Die Elemente des Videoplayers sind mit der Tastatur nicht erreichbar bzw. bedienbar.
  • Die Registerkarteninhalte sind für motorisch beeinträchtigte Nutzer nicht gut wahrnehmbar.
  • Die Bedienung des Hauptmenüs ist für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.

Fokusreihenfolge ist aufgabengemessen

  • Für Tastaturnutzer ist nicht gut erkennbar, wann das gewünschte Element der Kartendarstellung mit der Tabulatortaste den Fokus erhält.
  • Die Querverweise innerhalb der Registerkarten sind mit der Tastatur nicht bedienbar.
  • Wenige Aktualisierungen sind für Tastaturnutzer nicht gut wahrnehmbar bzw. bedienbar.
  • Der Slider enthält zwei zusätzliche Tabulatorschritte.
  • Die geöffnete Registerkarte ist für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.

Linkzweck ist verständlich (im Kontext)

  • Das Format der verknüpften Datei ist bei einzelnen Links nicht erkennbar.

Tastaturfokus ist sichtbar

  • Das fokussierte Element ist für einige Tabulatorschritte nicht erkennbar.
  • Bei zwei Tabulatorschritten ist nicht erkennbar, welches Element den Fokus erhält.
  • Die Funktion einzelner Links ist im fokussierten Zustand nicht erkennbar.

Überschriften und Label beschreiben Thema oder Zweck

  • Die doppelte Ausgabe der Linkbeschriftung ist für Nutzer einer Vorlesesoftware störend.
  • Ein Link wird ohne aussagekräftige Beschriftung ausgegeben.
  • Die Funktion der Links „Details anzeigen“ ist nicht gut erkennbar.
  • Die Hinweise in den Tooltips stimmen nicht mit den Elementrollen überein.
  • Die Ausgabe einer Regionsbezeichnung ist störend.

Abweichende Sprache einzelner Abschnitte ist ausgezeichnet

  • Die englischen Texte eines Pop-ups werden schwer verständlich ausgegeben.

Fokussierung führt nicht zu Kontextänderung

  • Der eingegebene Wert des Sucheingabefeldes ist nicht wahrnehmbar bzw. editierbar.

Navigation ist konsistent aufgebaut

  • Die Navigation ist nicht konsistent und wechselt mit den jeweiligen Themenseiten

Syntaxspezifikationen sind erfüllt

  • Das Erfassen der Seiteninhalte wird durch Syntaxfehler erschwert.

Name, Rolle und Wert sind identifizierbar

  • Mehrere Links sind für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.
  • Die interaktiven Elemente der Image-Map sind für blinde Nutzer nicht gut erkennbar.
  • Der aktive Link im Slider ist nicht erkennbar.
  • Einige Abschnittsüberschriften werden vom Screenreader als Registerkarten ausgegeben.

Gebärdensprachvideos sollten vorhanden sein

  • Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte Nutzer nicht über ein Gebärdensprachvideo wahrnehmbar.

Leichte Sprache sollte angeboten werden

  • Grundlegende Informationen der Webseite sind für hörgeschädigte sowie kognitiv beeinträchtigte Nutzer nicht wahrnehmbar.

Unverhältnismäßige Belastung

Für alle genannten Barrieren wird eine unverhältnismäßige Belastung vorübergehend geltend gemacht. Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des 2.ÄndG zum LBGG M-V war die Webseite bereits im Betrieb. Das Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern ist bemüht, die identifizierten Barrieren sukzessive abzubauen und hat entsprechende Maßnahmen eingeleitet.

Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Aufgezeichnete Video-Inhalte besitzen Audiodeskriptionen

  • Visuelle Informationen der Videos sind nicht beziehungsweise nicht gut wahrnehmbar.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 22.09.2020 erstellt.

Die Erklärung der Barrierefreiheit basiert auf den Ergebnissen eines extern durchgeführten BITV-Konformitätstests vom 06.01.2020. Die Stichprobenauswahl ist gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1524 Anhang I Kapitel 3 erfolgt.

Folgende Inhalte wurden getestet:

Die Erklärung wurde zuletzt am 15.07.2022 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben.
Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback.

Angaben zur Anwendung

* Diese Felder müssen ausgefüllt werden.

Manchmal sagt ein Bild mehr, als tausend Worte! Fügen Sie Ihrem Anliegen optional einen Screenshot als Anhang bei. Sie können Bilder (JPG,PNG,GIF) und PDF-Dateien bis zu einer Gesamtgröße von 10 MB anfügen.

Persönliche Angaben

Wenn Sie eine Antwort haben möchten, geben Sie bitte Ihren Namen und eine Kontaktmöglichkeit an.

*

Alternativ können Sie uns auf einem der folgenden Kanäle kontaktieren:

Kontakt

Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Puschkinstraße 19-21
19055 Schwerin

Durchsetzungsverfahren

Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit des Landes Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen.

Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach § 2 Abs. 1 BITVO M-V.

Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind. Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.

Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:

  • Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
  • Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
  • Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
  • Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
  • Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
  • In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde

Ihre Beschwerde können Sie auf folgenden Wegen melden. Bitte teilen Sie uns dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift, Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit.

Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V

Kontakt

Hausanschrift
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
Postanschrift
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
19048 Schwerin

Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.