Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit

Im Rahmen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterscheidet man die Zivilgerichtsbarkeit, die freiwillige Gerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit.

Zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit gehören:

  • Prozess  zwischen Privatpersonen und/oder Firmen (z.B. Klagen auf Zahlung von Kaufpreis, Maklercourtage, Werklohn, Darlehen, Schadensersatz, Mietstreitigkeiten usw.)
  • Familienstreitigkeiten (z.B. Scheidungssachen, Unterhaltszahlungen)
  • Landwirtschaftsstreitigkeiten
  • Mahnverfahren (Gemeinsames Mahngericht)
  • Zwangsvollstreckungsverfahren

In der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden Betreuungs- und Vormundschaftssachen sowie Grundbuch-, Register- und Nachlasssachen (Testaments- und Erbscheinangelegenheiten) bearbeitet.

In Straf- und Bußgeldverfahren werden Vergehen, Verbrechen, und Ordnungswidrigkeiten verfolgt.