Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit
Im Rahmen der Zuständigkeit der ordentlichen Gerichtsbarkeit unterscheidet man die Zivilgerichtsbarkeit, die freiwillige Gerichtsbarkeit und die Strafgerichtsbarkeit.
Zur streitigen Zivilgerichtsbarkeit gehören:
- Prozess zwischen Privatpersonen und/oder Firmen (z.B. Klagen auf Zahlung von Kaufpreis, Maklercourtage, Werklohn, Darlehen, Schadensersatz, Mietstreitigkeiten usw.)
- Familienstreitigkeiten (z.B. Scheidungssachen, Unterhaltszahlungen)
- Landwirtschaftsstreitigkeiten
- Mahnverfahren (Gemeinsames Mahngericht)
- Zwangsvollstreckungsverfahren
In der freiwilligen Gerichtsbarkeit werden Betreuungs- und Vormundschaftssachen sowie Grundbuch-, Register- und Nachlasssachen (Testaments- und Erbscheinangelegenheiten) bearbeitet.
In Straf- und Bußgeldverfahren werden Vergehen, Verbrechen, und Ordnungswidrigkeiten verfolgt.




