Gerichtsbarkeiten / Staatsanwaltschaften
Nach den Vorgaben des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bestehen fünf Gerichtsbarkeiten. Jede Gerichtsbarkeit gewährt Rechtsschutz in dem ihr zugewiesenen Fachbereich:
- Die ordentliche Gerichtsbarkeit entscheidet in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zivilrechts, Familienrechts und Landwirtschaftsrechts. Sie ist ferner zuständig in Straf- und Bußgeldverfahren. Die Rechtsprechung obliegt in Mecklenburg-Vorpommern den 10 Amtsgerichten, 4 Landgerichten, und dem Oberlandesgericht Rostock tätigen Richtern.
- Die Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährt allgemeinen Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten. Sie ist zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht-verfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz anderen Gerichtszweigen zugewiesen sind. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die Verwaltungsgerichte in Schwerin und Greifswald sowie das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald.
- Die Finanzgerichtsbarkeit gewährt Rechtsschutz gegen Akte der Finanzämter, Hauptzollämter und Familienkassen. Ihrem Zuständigkeitsbereich unterfallen insbesondere Streitigkeiten über die Festsetzung von Steuern, Zöllen, Investitionszulagen und Kindergeld.
- Die Arbeitsgerichtsbarkeit entscheidet im Rahmen einer ausschließlichen Zuständigkeit insbesondere Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus Tarifvertrag. In Mecklenburg-Vorpommern bestehen 4 Arbeitsgerichte und das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
- Die Sozialgerichtsbarkeit ist für Rechtsstreitigkeiten im Bereich der sozialen Sicherungssysteme zuständig. Dazu gehören u.a. Streitigkeiten betreffend die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, und das Kassenarztrecht. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 4 Sozialgerichte und das Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neubrandenburg.
Die Staatsanwaltschaft leitet strafrechtliche Ermittlungsverfahren, entscheidet über deren Abschluss durch Einstellung oder Anklageerhebung, vertritt die öffentliche Klage vor den Strafgerichten und vollstreckt strafgerichtliche Entscheidungen. Darüber hinaus ist sie am gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren beteiligt, bearbeitet Gnadenanträge und bereitet gerichtliche Entscheidungen im Rehabilitierungsverfahren vor.




