Gerichtsbarkeiten / Staatsanwaltschaften

Nach den Vorgaben des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland bestehen fünf Gerichtsbarkeiten. Jede Gerichtsbarkeit gewährt Rechtsschutz in dem ihr zugewiesenen Fachbereich:

  • Die ordentliche Gerichtsbarkeit    entscheidet in Rechtsstreitigkeiten auf den Gebieten des Zivilrechts,    Familienrechts und Landwirtschaftsrechts. Sie ist ferner zuständig in    Straf- und Bußgeldverfahren. Die Rechtsprechung obliegt in    Mecklenburg-Vorpommern den 10 Amtsgerichten, 4 Landgerichten, und dem    Oberlandesgericht Rostock tätigen Richtern.
  • Die Verwaltungsgerichtsbarkeit    gewährt allgemeinen Rechtsschutz in Verwaltungsangelegenheiten. Sie ist    zuständig für alle öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten    nicht-verfassungsrechtlicher Art, soweit diese nicht durch Gesetz anderen    Gerichtszweigen zugewiesen sind. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es die    Verwaltungsgerichte in Schwerin und Greifswald sowie das    Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald.
  • Die Finanzgerichtsbarkeit gewährt    Rechtsschutz gegen Akte der Finanzämter, Hauptzollämter und    Familienkassen. Ihrem Zuständigkeitsbereich unterfallen insbesondere    Streitigkeiten über die Festsetzung von Steuern, Zöllen,    Investitionszulagen und Kindergeld.
  • Die Arbeitsgerichtsbarkeit    entscheidet im Rahmen einer ausschließlichen Zuständigkeit insbesondere    Rechtsstreitigkeiten aus Arbeitsverhältnissen zwischen Arbeitgebern und    Arbeitnehmern sowie Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien aus    Tarifvertrag. In Mecklenburg-Vorpommern bestehen 4 Arbeitsgerichte und das    Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern in Rostock.
  • Die Sozialgerichtsbarkeit ist    für Rechtsstreitigkeiten im Bereich der sozialen Sicherungssysteme    zuständig. Dazu gehören u.a. Streitigkeiten betreffend die gesetzliche    Rentenversicherung, die gesetzliche Unfallversicherung, die gesetzliche    Krankenversicherung, die soziale Pflegeversicherung, und das    Kassenarztrecht. In Mecklenburg-Vorpommern gibt es 4 Sozialgerichte und das    Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern mit Sitz in Neubrandenburg.

Die Staatsanwaltschaft leitet strafrechtliche Ermittlungsverfahren, entscheidet über deren Abschluss durch Einstellung oder Anklageerhebung, vertritt die öffentliche Klage vor den Strafgerichten und vollstreckt strafgerichtliche Entscheidungen. Darüber hinaus ist sie am gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren beteiligt, bearbeitet Gnadenanträge und bereitet gerichtliche Entscheidungen im Rehabilitierungsverfahren vor.