Berufungsrücknahme durch die Nord Stream 2 AG

Nr.05/25  | 12.05.2025  | OLG HRO  | Oberlandesgericht Rostock

Pressemitteilung vom 12.05.2025


Berufungsrücknahme durch die Nord Stream 2 AG

  

Im Rechtsstreit der Nord Stream 2 AG gegen eine in Vorpommern ansässige Sparkasse hat die Nord Stream 2 AG am 08.05.2025 auf den rechtlichen Hinweis des zuständigen Senates – mit Zustimmung der Transliq AG als Sachwalterin - die Berufung zurückgenommen.

 

Das Parallelverfahren der Transliq AG gegen die in Vorpommern ansässige Sparkasse Vorpommern ist noch vor dem Oberlandesgericht anhängig. Die Transliq AG hatte am 02.05.25 Berufung gegen das ihre Anträge auf Erlass einstweiliger Verfügungen ablehnende und ihr am 01.04.25 zugestellte Urteil des Landgerichts Stralsund vom 11.03.25 – 6 O 8/25 eingelegt. Die Berufungsbegründungsfrist endet am 02.06.2025. Das Verfahren wird unter dem Az. 1 U 49/25 geführt. Auch in diesem Verfahren hatte das Landgericht Stralsund die verfügungsbeklagte Sparkasse für berechtigt gehalten, wegen drohender US-Sanktionen die Kontenverträge aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.

 

 

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