Ergebnisse der 74. Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs
Pressemitteilung vom 25.05.2022
Ergebnisse der 74. Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs
Die 74. Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Obergerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit hat heute mit einer Pressekonferenz ihren Abschluss gefunden.
Die 26 Präsidentinnen und Präsidenten haben, unter dem Vorsitz des gastgebenden Präsidenten des Oberlandesgerichts Rostock Kai-Uwe Theede, Beschlüsse zu den Schwerpunktthemen Einsatz künstlicher Intelligenz in der Justiz und Umgang mit Massenverfahren gefasst.
Die Teilnehmer waren sich darüber einig, dass auch künftig ein Entscheidungsroboter nicht die wertenden Entscheidungen eines Richters ersetzen kann. Dies verbiete schon das Grundgesetz. Bereits die Nutzung künstlich geschaffener Entscheidungsvorschläge beinhalte ein hohes Risiko für Diskriminierung. Eine hohe Transparenz bei der Programmierung derartiger Software sei deshalb erforderlich. Kritisch sahen die Präsidentinnen und Präsidenten auch eine Standardisierung in Bereichen, die einer subjektiv empathischen Abwägung bedürfen, wie der Strafzumessung, der Rückfallprognose oder der Beweiswürdigung. Die Gefahr einer einseitigen Programmierung sei hier besonders hoch.
Lediglich vorbereitend und unterstützend eingesetzt, biete künstliche Intelligenz allerdings auf sehr vielfältige Weise die Chance zur Optimierung der Arbeitsweise in der Justiz in fast allen Bereichen. Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger, aber auch Servicekräfte könnten in größerem Umfang von vorbereitenden Tätigkeiten entlastet werden und sich so effektiver dem Kerngeschäft widmen.
Die künftige Nutzung algorithmischer Systeme sei insbesondere bei der Abarbeitung von Massenverfahren begrüßenswert. Die Präsidentinnen und Präsidenten waren sich bereits auf der 73. Jahrestagung im Oktober 2021 in Koblenz darüber einig, dass selbst bei Ausschöpfung aller organisatorischen, technischen und personellen Möglichkeiten eine Bewältigung der aktuell anhängigen Massenverfahren in der gebotenen Qualität und Zeit schlechterdings nicht möglich ist. Sie hatten zeitnahe gesetzgeberische Maßnahmen im Verfahrensrecht gefordert.
Sie bedauern angesichts der unvermindert andauernden Belastungen in den Gerichten der Länder und des Bundes, dass seither Aktivitäten des Gesetzgebers nicht erkennbar geworden sind, obwohl verschiedene Vorschläge aus der Praxis vorliegen.
Dringend erforderlich sei es, dass der Gesetzgeber nunmehr Maßnahmen ergreift, damit in der Revisionsinstanz möglichst frühzeitig Leitentscheidungen in Massenverfahren getroffen werden können. Mit deren Hilfe sei es möglich, die noch in erster und zweiter Instanz anhängigen Massenverfahren in ähnlich gelagerten Fällen leichter und schneller zu erledigen. Insbesondere müsse eine Flucht in die Revisionsrücknahme, mit dem Ziel, eine Leitentscheidung für die vielen weiteren ähnlich gelagerten Fälle auszuschließen, durch den Gesetzgeber künftig verhindert werden.
Die stufenweise Digitalisierung und der Einsatz von arbeitserleichternden Systemen eröffnen aus Sicht aller Teilnehmer auch neue Möglichkeiten, die Justiz als Arbeitgeber im nichtrichterlichen Bereich attraktiver zu gestalten. Eine große Sorge aller Präsidentinnen und Präsidenten gleichermaßen ist die nicht mehr als auskömmlich wahrgenommene Nachwuchsgewinnung. Ein weiterer Meilenstein zur Erhöhung der Attraktivität der Justiz als Arbeitsplatz wird deshalb die Möglichkeit des ortsunabhängigen Arbeitens u.a. auch im Bereich der Serviceeinheiten sein. Das Gastgeberland M/V plant als Erstes die Einführung der ortsunabhängigen Arbeit flächendeckend in allen Amts- und Landgerichten sowie dem Oberlandesgericht Rostock von bis zu 60 % der Arbeitszeit. Abhängig vom jeweiligen Aufgabengebiet sollen die Beschäftigten bis zu 3 Tage in der Woche außerhalb der Gerichte, vom Homeoffice aus, arbeiten können.
Im Anhang finden Sie die gefassten Beschlüsse der Tagung.
Kontakt:
Pressesprecherin: Hansje Eidam
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht
Telefon: (0381) 331-251
E-Mail: presse@olg-rostock.mv-justiz.de




