Sprechzeiten
Öffnungszeiten
Der Publikumsverkehr findet grundsätzlich innerhalb der Sprechzeiten statt. Zur Vermeidung von Wartezeiten wird empfohlen, außerhalb von Not- und Eilfällen Termine vorab telefonisch zu vereinbaren. Bitte wenden Sie sich zwecks Terminabstimmung an die Ihnen bekannte zuständige Abteilung bzw. die Telefonzentrale des Gerichts.
Außerhalb der Sprechzeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden.
An Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31. Dezember bleibt das Amtsgericht Waren (Müritz) für Besucher geschlossen. Eilanträge sind an diesen Tagen zwingend in der Zeit von 9:00 Uhr bis 10:00 Uhr bzw. 16:00 bis 16:15 Uhr vorab telefonisch anzukündigen (Tel. 03991/17000).
Alle Abteilungen (außer Nachlass)
| Montag bis Freitag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag zusätzlich | 13:00 Uhr - 17:00 Uhr (Hauptstelle) 13:00 Uhr - 16:30 Uhr (Zweigstelle Neustrelitz) |
und nach telefonischer Vereinbarung
Nachlassabteilung
| Montag bis Donnerstag | 09:00 Uhr - 12:00 Uhr |
| Dienstag zusätzlich | 13:00 Uhr - 17:00 Uhr |
und nach telefonischer Vereinbarung
In Nachlassangelegenheiten können Erklärungen (z. B. Erbscheinanträge bei gesetzlicher Erbfolge, Erbausschlagungserklärungen) von Dienstag bis Donnerstag ohne vorherige Terminvereinbarung aufgenommen werden. Dabei muss mit längeren Wartezeiten gerechnet werden, es wird daher empfohlen, spätestens eine Stunde vor dem Ende der Sprechzeit zu erscheinen.
Erbscheinanträge mit testamentarischer Erbfolge können nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufgenommen werden.
Hinweise und Formulare in Nachlasssachen
Besonderer Hinweis:
Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich des Gerichtsgebäudes Einlasskontrollen statt. Daher ist der Terminnachweis sowie ein gültiges Ausweisdokument mitzuführen.
Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen.




