Informationen

Im Bereich Informationen finden Sie nützliche Informationen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit, die sich auf Landesebene in Amts-, Land- und Oberlandesgerichte unterteilt. Sie sind für bürgerlich-rechtliche und strafrechtliche Verfahren sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit zuständig. Oberste Instanz ist der Bundesgerichtshof.

Auf den im linken Menü auswählbaren Seiten finden Sie weitergehende Informationen zu Zuständigkeit und Aufbau der ordentlichen Gerichte, zum jeweiligen Verfahrensablauf sowie zu Kosten.

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir Ihnen damit nur einen kleinen Einblick in unsere Tätigkeit bieten können. Wir können und dürfen Sie nicht konkret zu einem Rechtsproblem beraten, und Ihnen auch keine Empfehlung für das Gerichtsverfahren geben, an dem Sie etwaig beteiligt sind. Die Rechtsberatung ist vor allem Rechtsanwälten vorbehalten, die Sie auch in einem Gerichtsverfahren unterstützen und vertreten können. Sollten Sie Schwierigkeiten haben, eine solche Beratung oder Vertretung zu bezahlen, so kann geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Beratungs- oder Prozesskostenhilfe vorliegen. Informationen dazu finden Sie ebenfalls im linken Menü.


 

 

Vorinformation wegen EU-Binnenmarktrelevanz

 

Öffentlicher Auftraggeber
Landgericht Schwerin
Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin
Ansprechpartner: Herr Lauschke
E-Mail: sven.lauschke@lg-schwerin.mv-justiz.de
Telefon: +49 385 7415-120

 

Gegenstand
Bezeichnung des Auftrags: Lieferung eines Transporters
Umfang der Beschaffung: 1 Transporter
CPV-Code: 34115200-8
Art des Auftrages: Lieferauftrag
Ort der Leistungserbringung: Schwerin
Geschätzter Gesamtwert (netto): 50.000 EUR

 

Verfahren
Vergabeart: Direktauftrag
Art des Auftrags: Lieferauftrag
Tag der Aufforderung zur Angebotsabgabe: 12.10.2026

 

Weitere Angaben
Tag der Absendung der Vorinformation: 12.10.2026

 

Hinweis: Diese Bekanntmachung dient nur zur Vorinformation. Interessierte Unternehmen müssen Ihr Interesse am Vergabeverfahren schriftlich bis zum 21.10.2026 der oben genannten Vergabestelle mitteilen.