Elektronischer Rechtsverkehr

Außer in Grundbuchsachen ist der elektronische Rechtsverkehr für alle Verfahrensarten einschließlich der Verfahren in Straf- und Buß­geld­sachen bei dem Amtsgericht Waren (Müritz) eröffnet. 

Anträge und Schriftsätze in Rechtssachen können auf dem üblichen postalischen Postweg, mittels Telefax oder dem zugelassenen elektronischen Übermittlungsweg dem Gericht zugesendet werden.

Eine elektronische Kommunikation über die auf den Internetseiten des Amtsgerichts Waren (Müritz) angegebenen E-Mail-Adressen steht nur für solche Angelegenheiten zur Verfügung, die die Verwaltung des Gerichts betreffen.

Die ab dem 1. Januar 2018 geltenden rechtlichen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation in Rechtssachen können Sie den §§ 130a753 ZPO, § 14 Abs. 2 FamFG, § 32a StPO§ 110c OwiG und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach - Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - (ERVV) vom 24. November 2017  (BGBl. 2017, Teil I, S. 3803) entnehmen.

Umfangreiche weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere zu gesetzlichen Grundlagen, zugelassenen elektronischen Übermittlungswegen, technischen Anforderungen und Nutzungsanforderungen erhalten Sie hier: 

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