Mündliche Verhandlung in Sachen Gemeinschaftsunterkunft Upahl

Nr.1/24  | 14.02.2024  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin wird am Freitag, dem 23. Februar 2024, um 13 Uhr in Saal 3 des Justizzentrums in der Wismarschen Straße die Verwaltungsstreitsache der Gemeinde Upahl gegen das Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung M-V (Az. 2 A 1669/23 SN) mündlich verhandeln.

In dem Rechtsstreit wendet sich die Gemeinde Upahl gegen eine Entscheidung des beklagten Ministeriums. Diese war ergangen im Zusammenhang mit einem Baugenehmigungsverfahren bei der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, das die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft für Flüchtlinge und Asylbewerber im Gewerbe- und Industriegebiet „An der Silberkuhle“ betrifft. Hintergrund war, dass die Gemeinde im März 2023 parallel zu einer von ihr geplanten Änderung des maßgeblichen Bebauungsplans eine sogenannte Veränderungssperre erlassen hatte.

Im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens erging auf Antrag der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises durch das beklagte Ministerium die zur mündlichen Verhandlung anstehende Entscheidung nach § 246 Abs. 14 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB). Nach dieser Vorschrift kann unter den dort genannten Voraussetzungen von den Vorschriften des BauGB abgewichen werden. Das für diese Entscheidung zuständige Innenministerium erteilte eine Abweichung von der Veränderungssperre dahingehend, dass die Voraussetzung des § 14 Abs. 2 Satz 1 BauGB „überwiegende öffentliche Belange stehen nicht entgegen“ für die Zulassung von Ausnahmen von einer Veränderungssperre nicht erfüllt sein müsse. Zugleich gab das Ministerium vor, dass eine Belegung der Unterkunft nur mit bis zu 250 Personen erfolgen dürfe.

Nicht Gegenstand des Rechtsstreits ist die in der Folge von der Bauaufsichtsbehörde des Landkreises erteilte Baugenehmigung.

 

Im Auftrag

Daniel Deba

Pressesprecher des Verwaltungsgerichts