Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ist für alle Verfahrensarten bei dem Verwaltungsgericht Schwerin eröffnet.

Personen, die nicht unter die nachfolgende Ausnahme fallen, insbesondere sich nicht anwaltlich vertreten lassen, können dem Verwaltungsgericht Schwerin Anträge und Schriftsätze in Rechtssachen auf dem Postweg, mittels Telefax oder den zugelassenen elektronischen Übermittlungswegen (z.B. Mein Justizpostfach, https://mein-justizpostfach.bund.de) zusenden.

Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts besteht seit dem 1. Januar 2022 die grundsätzliche Pflicht zur Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs. Die geltenden rechtlichen Voraussetzungen und Verpflichtungen für die elektronische Kommunikation in Rechtssachen können Sie § 55a VwGO, § 55d VwGO und der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach - Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - (ERVV) vom 24. November 2017 (BGBl. 2017, Teil I, S. 3803) entnehmen.

Eine elektronische Kommunikation über die auf der Internetseite des Verwaltungsgerichts Schwerin angegebenen E-Mail-Adressen steht nur für solche Angelegenheiten zur Verfügung, die die Verwaltung des Gerichts betreffen. 

Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr, insbesondere zu gesetzlichen Grundlagen, zugelassenen elektronischen Übermittlungswegen, technischen Anforderungen und Nutzungsanforderungen, erhalten Sie hier: Elektronischer Rechtsverkehr