Erfolgreiche Anträge des BUND gegen Genehmigungen für große Tierhaltungsanlagen im Landkreis Nordwestmecklenburg
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschlüssen vom 11. April 2022 in zwei Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Az. 7 B 1849/17 SN und 7 B 1865/20 SN) die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen des anerkannten Umweltverbands Bund für Umwelt und Naturschutz, Landesverband M-V, gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbescheide wiederhergestellt. Nach Auffassung der zuständigen 7. Kammer des Gerichts bestehen nach summarischer Prüfung gegenwärtig jeweils ernstliche Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit der genehmigten Vorhaben.
Im Fall der Genehmigung einer geplanten großen Schweinezuchtanlage in der Gemeinde Passee sei die Einschätzung in der Umweltverträglichkeitsprüfung, dass der prognostizierte Eintrag eutrophierender Stickstoffverbindungen in europarechtlich geschützte natürliche Lebensräume unbedenklich sei, durchgreifenden, ohne weitere gutachterliche Feststellungen nicht auszuräumenden Zweifeln ausgesetzt. Ferner bestünden derzeit Einwände gegen die Annahme, die Auswirkungen des Stickstoffeintrags in drei gesetzlich geschützte Biotope in der nahen Umgebung des Vorhabens auf ein unbedenkliches Maß mindern zu können.
Im weiteren Fall der Genehmigungserteilung für die Erweiterung einer Milchviehhaltung in Dragun bestünden Zweifel an der planungsrechtlichen Zulässigkeit der im Außenbereich zu errichtenden Anlage. Es sei nicht abgesichert, dass der Vorhabenträger das Futter für die gehaltenen Tiere überwiegend auf den zum landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden landwirtschaftlich genutzten Flächen erzeugen könne. Die im Genehmigungs- und Gerichtsverfahren nachgewiesenen Pachtflächen genügten bisher nicht.
Die Entscheidungen sind noch nicht rechtskräftig. Die jeweiligen Vorhabenträger sowie die Genehmigungsbehörde können Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen
Im Auftrag
gez. Voetlause
Stellv. Pressesprecher des Verwaltungsgerichts