Klage eines Anwohners wegen der genehmigten Fahrrad- und Fußgängerbrücke in Schwerin vom Dwang auf die Krösnitz bleibt erfolglos
Pressemitteilung vom 25. September 2020
Klage eines Anwohners wegen der genehmigten Fahrrad- und Fußgängerbrücke in Schwerin vom Dwang auf die Krösnitz bleibt erfolglos
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Urteil vom 24. September 2020 (Az. 7 A 1726/18 SN) eine gegen das Landesamt für Straßenbau und Verkehr und das Land Mecklenburg-Vorpommern gerichtete Klage insgesamt abgewiesen.
Nach einer ersten mündlichen Verhandlung Anfang 2020 wurden zwischenzeitlich eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung nachgeholt und ein vom Gericht beauftragtes Gutachten zu einer Gefährdung der Bausubstanz des klägerischen Einfamilienhauses einschließlich eines Nebengebäudes durch Ramm- und Rüttelarbeiten eingeholt. Der Gutachter hat sein schriftliches Gutachten im Termin der mündlichen Verhandlung weitergehend erläutert.
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts sieht gerade angesichts der zulässigen Heilung von Verfahrensfehlern im Planfeststellungsrecht keine durchgreifenden Rechtsfehler, so dass die für die Brücke erfolgte Plangenehmigung weder als nichtig anzusehen noch als rechtswidrig aufzuheben war. Die klägerseits erfolgten Einwendungen im Hinblick auf geltend gemachte Verfahrens- und Formfehler wie auch materielle Mängel hat das Gericht nicht als durchgreifend angesehen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können die Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern beantragen.
Im Auftrag
gez. Wendt
Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts




