Klage gegen Genehmigung zweier Hähnchenmastanlagen in Wardow erfolgreich

Nr.15/2020  | 17.09.2020  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

Pressemitteilung vom 17. September 2020

 

Für zwei Hähnchenmastanlagen erteilte Genehmigungen aufgehoben

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin hat aufgrund gestriger mündlicher Verhandlung die vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg an zwei Gesellschaften mit beschränkter Haftung erteilten Genehmigungen zu Errichtung und Betrieb je einer Hähnchenmastanlage mit bis zu 39.900 Mastplätzen wegen Verstößen gegen das immissionsschutzrechtliche Verfahrensrecht aufgehoben (Az. 7 A 1608/17 SN).

Die beiden Gesellschaften planten die Errichtung der Maststallanlagen in fast identischer Ausführung in 16 m Abstand voneinander auf einem Grundstück in der Gemeinde Wardow bei Laage. Die Kammer betrachtete die Ställe unter dem Aspekt des für die Umwelt bestehenden Gefährdungspotentials und wegen der einheitlichen Kontrollmöglichkeiten der hinter den Gesellschaften stehenden Investoren als einheitliche Anlage, über deren Genehmigung in einem anderen Verfahren zu entscheiden gewesen wäre als geschehen, nämlich vor allem mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit. Ferner ist die Kammer der Auffassung, die ergangenen Genehmigungen könnten auch nicht durch eine nachgeholte Öffentlichkeitsbeteiligung „geheilt“ werden, selbst wenn diese keine umweltrelevanten Beeinträchtigungen ergäbe, denn es handele sich bei den bisher genehmigten zwei Projekten der Einzelgesellschaften um ein grundsätzlich anderes als das möglicherweise rechtmäßig zu genehmigende.

Auf die zwischen den Beteiligten streitigen zahlreichen Einzelfragen des Biotopschutzes, vor allem der Gefährdung durch den Eintrag von Stickstoffverbindungen, des Artenschutzes sowie des Tierschutzes kam es für die Entscheidung danach nicht an.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können die vom Verwaltungsgericht zugelassene Berufung einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald zu entscheiden hätte.

Im Auftrag

 gez. Wendt

Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts