Eilantrag eines Zeitungsverlags zu einem Auskunftsbegehren gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft überwiegend erfolgreich

Nr.09/2020  | 11.06.2020  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

Eilantrag eines Zeitungsverlags zu einem Auskunftsbegehren gegen eine öffentlich-rechtliche Körperschaft überwiegend erfolgreich

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 5. Juni 2020 (Az. 1 B 825/20 SN) einem Eilantrag eines Zeitungsverlages weitestgehend entsprochen, mit dem dieser gegenüber einem Zweckverband Auskunftsansprüche zu aktuellen Fragen bezüglich der Besetzung eines Geschäftsführerpostens begehrt.

Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts begründet ihre Entscheidung vor allem mit den Erfolgsaussichten in der Hauptsache. Der aus § 4 Abs. 2 Landespressegesetz Mecklenburg-Vorpommern resultierende Anspruch könne durch ein Eilverfahren verfolgt werden, weil nur so dem durch die Pressefreiheit geschützten Interesse an einer zeitnahen Berichterstattung genügt werde. Der Anspruch sei mit ganz überwiegender Wahrscheinlichkeit auch in der Sache weitestgehend gegeben. Die Anspruchsgrundlage diene dazu, der Presse die Weitergabe von Informationen und Geschehnissen von öffentlichem Interesse im staatlichen Bereich zu ermöglichen. So seien im vorliegenden Fall z. B. Fragen zum Geschäftsführergehalt und zu etwaigen Abfindungsvereinbarungen nach Abwägung mit Datenschutzinteressen, dem Geheimhaltungsinteresse und dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch den Zweckverband zu beantworten. Der Auskunftsanspruch finde im konkreten Fall allerdings dort eine Grenze, wo es um Einzelgründe für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gehe. Insoweit sei die Intim- bzw. Privatsphäre betroffen, deren Schutzwürdigkeit hier höher einzustufen sei, da eine Mitteilung der Gründe für den weiteren Berufsweg eines Betroffenen außerordentlich schädlich sein könne.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen. 

 

Im Auftrag

gez. Hahn

Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts