Mündliche Verhandlung über Informationsanspruch betreffend Werften-Sanierungsverfahren - Terminankündigung
Mündliche Verhandlung über Informationsanspruch betreffend Werften-Sanierungsverfahren
Das Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt am 6. Dezember 2019 über eine Klage, mit der Informationen über ein Werften-Sanierungsverfahren erstrebt werden.
Klägerin ist die Hauptgesellschafterin einer mittlerweile in Insolvenz gefallenen Werft, Beklagter ist das Wirtschaftsministerium des Landes. Das Sanierungsverfahren war letztlich gescheitert. Der Informationsanspruch wird auf das Informationsfreiheitsgesetz M-V gestützt und richtet sich auf die im Zusammenhang mit einer Bürgschaftsgewährung entstandenen Dokumente.
Im Rahmen der Bemühungen um die wirtschaftliche Sanierung der Werft beteiligten sich das Land sowie auch die Bundesrepublik mit parallelen Bund-Landes-Bürgschaften an der Finanzierung und beauftragten eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit der Bearbeitung und Verwaltung dieser Bürgschaften.
Die Verhandlung findet in Saal II im Verwaltungsgericht statt und beginnt um 10 Uhr.
Im Auftrag
gez. Deba
Pressesprecher des Verwaltungsgerichts




