Eilantrag von Anliegern zur zeitlichen Eingrenzung des Seebrückenfestes in Boltenhagen bleibt erfolglos

Nr.31.07.2019  | 31.07.2019  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

Eilantrag von Anliegern zur zeitlichen Eingrenzung des Seebrückenfestes in Boltenhagen bleibt erfolglos

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 31. Juli 2019 (Az. 7 B 1358/19 SN) einen Eilantrag von Nachbarn abgelehnt, der sich gegen einen der Veranstalterin des im Zeitraum vom 1. bis 4. August 2019 stattfindenden Seebrückenfestes erteilten Auflagenbescheid des Amtes Klützer Winkel richtete. Mit dem Auflagenbescheid war der Veranstalterin aufgegeben worden, innerhalb des Veranstaltungszeitraums an drei Emissionsorten in der Ortslage Boltenhagen Messungen bis jeweils 23 Uhr vorzunehmen und sicherzustellen, dass an diesen Immissionsorten besondere Lärmimmissionswerte eingehalten werden, die allerdings die nach der TA Lärm üblicherweise einzuhaltenden Lärmimmissionswerte übersteigen.

Die Richter der 7. Kammer haben diesen Antrag abgelehnt, da sich die betroffenen Anwohner nicht gegen die Festsetzung von Auflagen wehren können, die letztlich zu ihrem Schutz vor Lärmimmissionen ergangen sind. Rechtliche Bedenken ergeben sich auch nicht, soweit der Bescheid aufgrund der angeordneten Messungen bis jeweils 23 Uhr inzident davon ausgeht, dass auch in den nach dem Bundesimmissionsschutzrecht bereits ab 22 Uhr beginnenden Nachtstunden das Fest noch unter Einhaltung der Tagesimmissionswerte für eine weitere Stunde fortgesetzt werden kann. Nach der insoweit maßgeblichen TA Lärm kann für bis zu zehn sog. seltene Ereignisse (Tage pro Jahr) bei derartigen Veranstaltungen der Beginn der Nachtzeit um eine Stunde verschoben werden, auch wenn die seltenen Ereignisse in Folge an einem Wochenende stattfinden. Mit den hier stattfindenden vier Ereignissen hat die Veranstalterin für diesen Veranstaltungsort diese Möglichkeiten für das Jahr 2019 noch nicht ausgeschöpft.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.

Im Auftrag

gez. Deba

Pressesprecher des Verwaltungsgerichts