Betriebsstopp für Biogasanlage Dorf Mecklenburg

Nr.13  | 05.07.2019  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

Das Verwaltungsgericht Schwerin hat in einem Eilverfahren am 4. Juli 2019 eine vom Landkreis Nordwestmecklenburg ausgesprochene Betriebsstilllegung für die Biogasanlage in Dorf Mecklenburg bestätigt (Aktenzeichen: 2 B 2015/18 SN). Dabei haben die Richter der 2. Kammer maßgeblich darauf abgestellt, dass sich die Nutzungsuntersagung im noch bei dem Landkreis laufenden Widerspruchsverfahren voraussichtlich als rechtmäßig erweisen werde. Der Betrieb der Biogasanlage sei spätestens seit einem Betreiberwechsel rechtswidrig. Die Anlage werde seither nicht mehr im Rahmen eines landwirtschaftlichen Betriebes geführt. Der Milchhof als Inhaber der ursprünglichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung habe keinen bestimmenden Einfluss auf den Betrieb der Biogasanlage. Vergleichsbemühungen im Vorfeld des Beschlusses blieben erfolglos.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.

Im Auftrag

gez. Voetlause
stellv. Pressesprecher des Verwaltungsgerichts