Eilantrag der NPD wegen Entfernung von Wahlplakaten erfolglos

Nr.12  | 20.05.2019  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin hat mit Beschluss vom 17. Mai 2019 (Az. 7 B 899/19 SN) den Eilantrag des Landesverbandes der NPD gegen den Bürgermeister der Stadt Parchim abgelehnt.

Der Landesverband wendet sich im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes gegen eine Ordnungsverfügung mit dem für den Stadtbereich Parchim verfügten Gebot, Wahlplakate mit der Aufschrift „Migration tötet“ zu entfernen. Die Plakate enthalten die Aufschrift „STOPPT DIE INVASION: MIGRATION TÖTET!“. Graphisch hinterlegt ist diese Parole mit Ortsnamen, zwischen denen Totenkreuze angebracht sind. Es handelt sich um Orte im Bundesgebiet, in denen es in der jüngeren Vergangenheit zu Gewalt- bzw. Tötungsdelikten gekommen ist, die Tätern mit Migrationshintergrund zugeschrieben wurden. Unter dem rechts angebrachten Signet der Partei heißt es: „WIDERSTAND — JETZT —“.

Das Verwaltungsgericht geht davon aus, dass die Ordnungsverfügung eine
rechtmäßige Gefahrenabwehr darstellt, denn die aufgehängten Plakate erfüllten den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB. Für den Tatbestand der Volksverhetzung komme es darauf an, ob mit dem Plakat ein Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werde und dadurch dessen Menschenwürde angegriffen werde, was dann der Fall sei, wenn damit Teilen der Bevölkerung die Würde als Personen abgesprochen werde. Diese Merkmale seien mit dem beschriebenen Plakat offenkundig erfüllt, denn mit den geschilderten Aufschriften werde unterstellt, dass es durch die „Invasion“ von „Migranten“ zu Tötungsdelikten komme, was nur durch ein Stoppen der „Invasion“ verhindert werden könne. Damit werde ein bestimmbarer Teil der Bevölkerung in Gänze ohne Differenzierung als Gewalttäter diffamiert und damit auch deren Menschenwürde verletzt.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Dem Antragsteller steht die Möglichkeit einer Beschwerde an das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern offen.

Im Auftrag

gez. Hahn
Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts