Eilantrag gegen Erweiterungsbau der Heinrich-Heine-Schule Warnemünde abgelehnt
Eilantrag gegen den Erweiterungsbau der Heinrich-Heine-Schule in
Rostock/Warnemünde abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 25. April 2019 (Az. 2 B 528/19 SN) einen Eilantrag eines Nachbarn gegen den Erweiterungsbau der Heinrich-Heine-Schule in Warnemünde abgelehnt. Die Richter der 2. Kammer gehen davon aus, dass die Antragsteller in dem vorliegenden Einzelfall durch die Errichtung des mehrgeschossigen Schulgebäudes nicht in ihren nachbarlichen Rechten verletzt sind.
Das Vorhaben wirke - insbesondere mit Blick auf dessen zurückweichende
Staffelgeschosse - nicht in rücksichtsloser und unzumutbarer Weise auf das Gebäude der Antragsteller ein. Weder entfalte das Vorhaben eine erdrückende Wirkung noch würden die Sichtverhältnisse der Antragsteller unzumutbar beeinträchtigt. Nachbarschützende Abstandsflächenvorschriften seien nicht verletzt. Auch sei ein Baustopp aufgrund einer Gefährdung der Standsicherheit des Nachbargebäudes nicht auszusprechen gewesen, da angesichts der vorliegenden Gutachten eine solche nicht gegeben sei.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.
Im Auftrag
gez. Hahn
Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts




