Eilantrag gegen Mehrfamilienhaus in den Schweriner Waisengärten abgelehnt
Eilantrag gegen Mehrfamilienhaus in den Schweriner Waisengärten abgelehnt
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 04. April 2019 (Az. 2 B 2444/18 SN) einen Eilantrag von Nachbarn gegen den Bau eines Mehrfamilienhauses im Bebauungsplangebiet „Alte Waisenstiftung“ in der Landeshauptstadt Schwerin abgelehnt.
Die Richter der 2. Kammer gehen davon aus, dass die Antragsteller in dem vorliegenden Einzelfall durch die Errichtung eines mehrgeschossigen Wohnhauses nicht in ihren nachbarlichen Rechten verletzt sind. Die streitgegenständliche Baugenehmigung mit den der Bauherrin erteilten Befreiungen verstoße nicht gegen nachbarschützende Festsetzungen des Bebauungsplans. Die betroffenen Regelungen im Bebauungsplan dienten nicht dem Schutz der einzelnen Eigentümer im Plangebiet, sondern ausschließlich städtebaulichen Interessen und damit der Allgemeinheit. Damit könnten die Antragsteller sich darauf nicht berufen. Das Vorhaben wirke - insbesondere im Hinblick auf die strittigen Dachaufbauten - auch nicht in rücksichtsloser und unzumutbarer Weise auf das Gebäude der Antragsteller ein. Weder entfalte das Vorhaben eine abriegelnde oder gar erdrückende Wirkung noch würden die Sichtverhältnisse der Antragsteller unzumutbar beeinträchtigt. Es liege auch keine unzumutbare ästhetische Beeinträchtigung vor.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Antragsteller können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.
Im Auftrag
gez. Hahn
Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts




