Beendigung Rechtsstreit Videoüberwachung Marienplatz

Nr.8  | 26.03.2019  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

Rechtsstreit über die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz

beendet

Die Beteiligten haben den beim Verwaltungsgericht anhängigen Rechtsstreit über die Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz übereinstimmend für erledigt erklärt. Unter Beibehaltung ihrer grundsätzlichen Rechtsauffassungen haben sie im richterlichen Güteverfahren eine Vereinbarung getroffen.

Der vorläufige Wirkbetrieb der Videoüberwachung auf dem Marienplatz soll bis zum 30. April 2019 fortgesetzt und der reguläre Wirkbetrieb ab dem 1. Mai 2019 für zunächst sechs Monate aufgenommen werden. Datenschutzrechtliche Dokumentationen werden durch das Polizeipräsidium vervollständigt.

Zukünftig soll die Datenübertragung bei der Videoüberwachung öffentlicher Plätze grundsätzlich verschlüsselt erfolgen.

Die Beteiligten haben vereinbart, im Interesse weiterer konstruktiver Zusammenarbeit auf Presseinformationen zur Güteverhandlung zu verzichten.

Im Auftrag

gez. Hahn

Pressesprecherin