Verfahrensstand Videoüberwachung Marienplatz
Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz
In dem beim Verwaltungsgericht Schwerin anhängigen Rechtsstreit zur Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz wird mit Einverständnis der Beteiligten ein richterliches Güteverfahren durchgeführt. Das Güteverfahren ist ein nichtöffentliches Verfahren. Die Beteiligten vereinbaren regelmäßig Vertraulichkeit. Es wird von einem dazu ausgebildeten Güterichter bzw. einer ausgebildeten Güterichterin geführt. Verschiedene Methoden der Konfliktlösung (z.B. Mediation) können im Rahmen der Güteverhandlung angewandt werden, um den Beteiligten zu helfen, den Streit einvernehmlich zu lösen. Zuständiger Güterichter ist der Vorsitzende der 2. Kammer, Präsident des Verwaltungsgerichts Dr. Joachim Kronisch. Ein Termin für die Güteverhandlung wird derzeit abgestimmt.
Im Auftrag
gez. Hahn
Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts




