Terminankündigung 26.02.2019 Störfallbetrieb Jessenitz-Werk
Die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin verhandelt am
Dienstag, 26. Februar 2019, 11:00 Uhr,
in Saal I des Gerichtsgebäudes
zwei Klagen gegen Baugenehmigungen, die einem als Störfallbetrieb im Sinne der Störfallverordnung eingestuften Betrieb in Jessenitz-Werk (Stadt Lübtheen, Landkreis Ludwigslust-Parchim) erteilt wurden (2 A 1165/14 und 2 A 2226/15 SN).
Die Kläger sind Eigentümer eines in der Nachbarschaft des Betriebes gelegenen, mit einem Wohnhaus bebauten Grundstücks. Die in Streit stehenden Baugenehmigungen betreffen die geänderte Nutzung einer Lagerhalle und die Errichtung eines unterirdischen Tanklagers, jeweils für entzündbare Flüssigkeiten. Beide Vorhaben sind bereits realisiert.
Im Auftrag
gez. Hahn
Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts




