Eilantrag gegen Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz beim Verwaltungsgericht Schwerin eingegangen

Nr.3  | 11.02.2019  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

Beim Verwaltungsgericht Schwerin ist am 7. Februar 2019 ein Antrag auf einstweilige Anordnung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit M-V hinsichtlich der gegenwärtig stattfindenden Videoüberwachung auf dem Schweriner Marienplatz eingegangen.

Der Antragsteller begehrt gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern als Antragsgegner zur Durchsetzung seines Untersagungsbescheides vom 1. Februar 2019 die vorläufige Untersagung der unverschlüsselten Bildübertragung im Rahmen des Projekts „Bildüberwachung und -aufzeichnung des Marienplatzes in 19063 Schwerin" bis zur Sicherstellung einer Ende-zu-Ende- oder vergleichbaren Verschlüsselung der Bilddaten.

Zuständig für das Verfahren ist die 1. Kammer des Gerichts. Dem Antragsgegner wurde zunächst eine Frist von drei Wochen zur Stellungnahme gesetzt. Gleichzeitig wurde gegenüber den Beteiligten angeregt, ein richterliches Güteverfahren zur einvernehmlichen Beilegung des Rechtsstreits durchzuführen. Eine Antwort hierauf steht noch aus.