Pressemitteilung Sportplatz Bad Doberan
Bad Doberan: Zuschauer dürfen aus Gründen des Lärmschutzes bis zum Jahresende 2018 Fußballpunktspiele auf dem Sportplatz am Busbahnhof nur vom südlichen Spielfeldrand verfolgen
Das Verwaltungsgericht Schwerin hat mit Beschluss vom 08. Oktober 2018 (2 B 2569/17 SN) entschieden, dass der Landkreis Rostock als zuständige Bauaufsichtsbehörde sicherzustellen hat, dass sich die Zuschauer von Fußballpunktspielen auf dem Sportplatz am Busbahnhof ausschließlich am südlichen Spielfeldrand aufhalten. Auch Lautsprecher für Musik und Ansagen dürfen vorerst nur an der südlichen Seite aufgestellt und betrieben werden.
Weitergehende Anträge, die auf eine Untersagung des Punktspielbetriebes insgesamt gerichtet waren, haben die Richter der 2. Kammer abgelehnt.
Die als einstweilige Anordnung ergangene Entscheidung geht davon aus, dass der (seit 2015 stattfindende) Punkt- und Ligaspielbetrieb nicht von der im Jahre 2001 der Stadt Bad Doberan erteilten Baugenehmigung erfasst sei, da diese seinerzeit nur für Schulsport und Trainingsbetrieb beantragt worden war. Die Richter stützen ihre Entscheidung auf eine in diesem Jahr erstellte schalltechnische Untersuchung. Diese ergebe, dass der maßgebliche Immissionsrichtwert der Sportanlagenlärmschutzverordnung tagsüber für die Ruhezeit von 13 bis 15 Uhr am Wohnort eines der drei Antragsteller nur knapp eingehalten sei. Da das Gutachten von einer Position der Zuschauer am südlichen Spielfeldrand ausgehe, sei nicht ausgeschlossen, dass der Immissionsrichtwert überschritten werde, wenn sich die Zuschauer am nördlichen Spielfeldrand aufhielten und dort auch die Beschallungsanlage aufgebaut sei.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einlegen.
Im Auftrag
gez. Hahn
Pressesprecherin des Verwaltungsgerichts




