Pressemitteilung 2/2026 Öffnungszeitenverordnung M-V (2 K 160/25 OVG)

Nr.2/2026  | 12.03.2026  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Greifswald, den 12. März 2026

Pressemitteilung 2/2026

Öffnungszeitenverordnung M-V

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat in dem Normenkontrollverfahren der ver.di – Vereinte Dienstleistungs-gewerkschaft gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 12. März 2026 – 2 K 160/25 OVG – die Verordnung über die Regelungen zur Freigabe von Sonderöffnungszeiten in bestimmten Gemeinden, Gemeindeteilen oder Tourismusregionen (Öffnungszeitenverordnung) vom 20. Februar 2025 in Gestalt der Ersten Verordnung zur Änderung der Öffnungszeitenverordnung vom 19. Februar 2026 für unwirksam erklärt.

Die in § 4 der Öffnungszeitenverordnung geregelte Freigabe von Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen vom 15. März bis zum 31. Oktober und vom 17. Dezember bis zum 8. Januar wahrt nicht den durch Art. 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Art. 139 der Weimarer Reichsverfassung gebotenen Sonn- und Feiertagsschutz. Das verfassungsrechtlich gebotene Regel-Ausnahme-Verhältnis wird bei einer Gesamtbetrachtung der zeitlichen, örtlichen und sachlichen Öffnungsmöglichkeiten nicht eingehalten. Die Freigabe erfolgt für einen Großteil der Sonn- und Feiertage des Jahres. Die touristischen Orte, für die Sonderöffnungszeiten zugelassen sind, sind nach ihrer Anzahl und der Gesamtzahl ihrer Einwohner umfangreich und das zugelassene Warenangebot ist nicht wesentlich begrenzt. 

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Dem Antragsgegner steht das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Im Auftrag

Reinhard Humke
Stellvertretender Pressesprecher

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Domstraße 7
17489 Greifswald

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12.03.2026  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 2/2026 Öffnungszeitenverordnung M-V (2 K 160/25 OVG)

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat in dem Normenkontrollverfahren der ver.di – Vereinte Dienstleistungs-gewerkschaft gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern mit Urteil vom 12. März 2026 die Verordnung über die Regelungen zur Freigabe von Sonderöffnungszeiten in bestimmten Gemeinden, Gemeindeteilen oder Tourismusregionen (Öffnungszeitenverordnung) vom 20. Februar 2025 in Gestalt der Ersten Verordnung zur Änderung der Öffnungszeitenverordnung vom 19. Februar 2026 für unwirksam erklärt.

03.03.2026  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 1/2026 Terminsankündigung: Mündliche Verhandlung zur Öffnungszeitenverordnung M-V (Az. 2 K 160/25 OVG)

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern wird am 12. März 2026 in dem Normenkontrollverfahren der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern mündlich verhandeln.

22.08.2025  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 2/2025 Beschwerde der Versammlungsbehörde gegen weiteren Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zu „Jamel rockt den Förster“ (Az. 1 M 375/25 OVG)

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 22. August 2025 über die Beschwerde der Versammlungsbehörde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 21. August 2025 (Az. 3 B 2745/25 SN) entschieden. Die Antragsteller hatten das Verwaltungsgericht um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Die Antragsteller hatten das Verwaltungsgericht um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Streitig war unter anderem, ob der Umgang mit Glasflaschen und Glasbehältnissen auf dem Versammlungsgelände auch den Caterern untersagt ist. Insoweit waren die Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich.

12.08.2025  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 1/2025 Beschwerde der Versammlungsbehörde gegen Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zu Auflagen für „Jamel rockt den Förster“ teilweise erfolgreich (Az. 1 M 340/25 OVG)

Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom heutigen Tag über die Beschwerde der Versammlungsbehörde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 23. Juli 2025 (Az. 3 B 2357/25 SN) entschieden und der Beschwerde teilweise stattgegeben. Die Antragsteller hatten erstinstanzlich weitgehend obsiegt.

04.11.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 5/2024 Teilweise Unwirksamkeit der Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für das Jahr 2021 (Az.: 4 K 756/21 OVG)

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 28. Oktober 2024 die Kurabgabensatzung 2021 für teilweise unwirksam erklärt. Die §§ 1 bis 8 und § 9 Absatz 5 Satz 1 der Kurabgabensatzung 2021 seien mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und damit unwirksam.

31.07.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 4/2024 Beschwerde gegen Beseitigungsverfügung für die Anlagen der Ausstellung „Echte Körper“ (Az.: 3 M 268/24 OVG)

Auf die Beschwerde des Antragstellers hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31. Juli 2024 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Beseitigungsanordnung befristet bis zum 31. August 2024 wiederhergestellt.

19.03.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 3/2024 Erfolglose Beschwerde der Landeshauptstadt Schwerin im Eilverfahren zur Nutzung des Demmlersaals (Az.: 2 M 121/24 OVG)

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 15. März 2024 die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

07.03.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 2/2024 Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Vorlage von Unterlagen der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV an den Rechtsausschuss des Landtages (Az.: 2 M 440/23 OVG)

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 4. März 2024 die Beschwerde der Stiftung gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zurückgewiesen.

17.01.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 1/2024 Erfolgloser Eilantrag gegen Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Hafen Mukran (Az.: 5 KM 590/23 OVG)

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 16. Januar 2024 den Eilantrag eines Fischers gegen die Genehmigung der Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Hafen Mukran abgelehnt.

15.11.2023  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 6/2023 Erfolglose Beschwerde gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Upahl (Az.: 3 M 459/23 OVG)

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 13. November – 3 M 459/23 OVG – über die Beschwerde der Gemeinde Upahl entschieden.