Streitwertkatalog

Soweit in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren Gerichtsgebühren zu zahlen sind, hängt deren Höhe von dem vom Gericht festzusetzenden Streitwert ab. Dieser ist nicht mit den zu zahlenden Gerichtskosten identisch ist. Der Streitwert dient lediglich als Grundlage für die Bemessung der Gerichtsgebühren.

Der Streitwert ist in verwaltungsgerichtlichen Verfahren grundsätzlich nach der sich aus dem Antrag des Klägers für ihn ergebenden Bedeutung der Sache nach Ermessen zu bestimmen. Für die von der Bedeutung des Verfahrens und vom Arbeitsaufwand her teilweise sehr unterschiedlichen verwaltungsgerichtlichen Verfahren hat eine aus Richtern der Verwaltungsgerichtsbarkeit zusammengesetzte Arbeitsgruppe einen Streitwertkatalog erarbeitet, der Vorschläge für die Streitwertfestsetzung enthält.

 

Bitte beachten Sie:

Der Streitwertkatalog erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit noch auf Verbindlichkeit. Mit den im Streitwertkatalog angegebenen Werten werden – soweit diese nicht auf gesetzlichen Bestimmungen beruhen – lediglich Empfehlungen ausgesprochen. Die verbindliche Festsetzung des im Einzelfall zutreffenden Streitwertes obliegt allein dem zuständigen Gericht.