Pressemitteilung 1/2026 Terminsankündigung: Mündliche Verhandlung zur Öffnungszeitenverordnung M-V (Az. 2 K 160/25 OVG)

Nr.1/2026  | 03.03.2026  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Greifswald, den 3. März 2026

 

Pressemitteilung 1/2026 

Terminsankündigung:
Mündliche Verhandlung zur Öffnungszeitenverordnung M-V

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern wird am 12. März 2026 in dem Normenkontrollverfahren der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft gegen das Land Mecklenburg-Vorpommern (Az. 2 K 160/25 OVG) mündlich verhandeln. Gegenstand des Normenkontrollverfahrens ist die Verordnung über die Regelungen zur Freigabe von Sonderöffnungszeiten in bestimmten Gemeinden, Gemeindeteilen oder Tourismusregionen (Öffnungszeitenverordnung) vom 20. Februar 2025, welche u.a. Sonderöffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen vom 15. März bis zum 31. Oktober und vom 17. Dezember bis zum 8. Januar regelt. Die Sitzung beginnt um 11:00 Uhr in Saal 0.15 des Justizzentrums Greifswald in der Domstraße 7a in Greifswald.

Im Auftrag

 

David Gesche
Pressesprecher