Pressemitteilung 2/2025 Beschwerde der Versammlungsbehörde gegen weiteren Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zu „Jamel rockt den Förster“ (Az. 1 M 375/25 OVG)
Greifswald, den 22. August 2025
Pressemitteilung 2/2025
Beschwerde der Versammlungsbehörde gegen weiteren Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zu „Jamel rockt den Förster“
Das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 22. August 2025 (Az. 1 M 375/25 OVG) über die Beschwerde der Versammlungsbehörde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 21. August 2025 (Az. 3 B 2745/25 SN) entschieden. Die Antragsteller hatten das Verwaltungsgericht um vorläufigen Rechtsschutz ersucht. Streitig war unter anderem, ob der Umgang mit Glasflaschen und Glasbehältnissen auf dem Versammlungsgelände auch den Caterern untersagt ist. Insoweit waren die Antragsteller vor dem Verwaltungsgericht erfolgreich. Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Versammlungsbehörde hatte im Ergebnis keinen Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht hat vorläufig festgestellt, dass der Umgang der Caterer mit Glasflaschen und sonstigen Glasbehältnissen nicht gegen die von der Versammlungsbehörde erlassene versammlungsrechtliche Auflage verstößt.
Im Auftrag
David Gesche
Pressesprecher




