PRESSEMITTEILUNG Nr.: 4/2022 „Hotspot-Regelungen“ teilweise außer Vollzug gesetzt (1 KM 221/22 OVG)

Nr.4/2022  | 22.04.2022  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

                                                                             Greifswald, den 22. April 2022

PRESSEMITTEILUNG Nr. 4/2022

„Hotspot-Regelungen“ teilweise außer Vollzug gesetzt

Mit Beschluss vom heutigen Tag hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern einem einstweiligen Rechtsschutzantrag gegen Vorschriften der Corona-Landesverordnung M-V teilweise stattgegeben (1 KM 221/22 OVG). Die außer Vollzug gesetzten Vorschriften betrafen die sog. „Hotspot-Regelungen“ und die damit verbundenen Schutzmaßnahmen mit Blick auf die epidemiologische Gefahrenlage, insbesondere das Abstandsgebot und die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske oder Atemschutzmaske.

Das Oberverwaltungsgericht führt in seiner Entscheidung aus, der Eilantrag sei teilweise zulässig und begründet. Zwar mangele es der Regelung nicht an einer hinreichenden Ermächtigungsgrundlage. Es sei jedoch ein Verstoß von Vorschriften der Corona-Landesverordnung M-V gegen § 28a Abs. 8 Infektionsschutzgesetz (IfSG) festzustellen. Die in dieser Norm geregelten Voraussetzungen für die danach möglichen weitergehenden Schutzmaßnahmen nach Maßgabe der §§ 6, 8 Abs. 3 sowie 9, 10, 11 und 13 Corona-Landesverordnung M-V dürften nicht vorliegen. Zwar könnten nach § 28a Abs. 8 Satz 1 IfSG in einer konkret zu benennenden Gebietskörperschaft, in der durch eine epidemische Ausbreitung des Coronavirus die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage bestehe („Hotspot“), weitergehende Schutzmaßnahmen getroffen werden. Dazu müsse das Parlament des betroffenen Landes das Vorliegen der konkreten Gefahr und die Anwendung konkreter Maßnahmen in dieser Gebietskörperschaft feststellen. Dem Parlament sei dabei ein weiter Einschätzungs- und Entscheidungsspielraum eingeräumt. Der Landtag M-V habe zwar am 24. März 2022 einen entsprechenden Landtagsbeschluss für alle Landkreise/ kreisfreien Städte gefasst. Die Voraussetzungen für eine solche Feststellung dürften für diese Gebietskörperschaften jedoch nicht vorgelegen haben. Die nach dem Gesetz erforderliche Ausbreitung einer Virusvariante mit signifikant höherer Pathogenität könne nur angenommen werden, wenn das Auftreten einer „neuen“ Virusvariante festgestellt werde. Der Verweis auf die Omikron-Variante BA.2 trage nicht. Es handele sich dabei um eine „alte“ Variante, die bereits seit Jahresbeginn im Land Mecklenburg-Vorpommern anzutreffen gewesen sei. Das Gesetz erlaube weitergehende Schutzmaßnahmen zwar davon unabhängig auch dann, wenn auf Grund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen oder eines besonders starken Anstiegs an Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft drohe. Das Vorliegen dieser Voraussetzungen müsse jedoch differenziert für jeden betroffenen Landkreis bzw. jede kreisfreie Stadt festgestellt werden. An derart differenzierten Sachverhaltsfeststellungen als Grundlage des Landtagsbeschlusses fehle es jedoch. Es sei nicht ausreichend, nur pauschal und „flächendeckend“ die Lage im ganzen Land zu betrachten. 

Im Übrigen hat das Oberverwaltungsgericht den Eilantrag abgelehnt.

Im Auftrag

 

Humke
Richter am Oberverwaltungsgericht
stv. Pressesprecher

Aktuelles

Kontakt

Pressesprecher
Richter am Oberverwaltungsgericht David Gesche
Domstraße 7
17489 Greifswald

Ihre Suchkriterien

  • Suchbegriff: 
  • Zeitraum:   
04.11.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 5/2024 Teilweise Unwirksamkeit der Kurabgabensatzung der Gemeinde Ostseebad Heringsdorf für das Jahr 2021 (Az.: 4 K 756/21 OVG)

Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 28. Oktober 2024 die Kurabgabensatzung 2021 für teilweise unwirksam erklärt. Die §§ 1 bis 8 und § 9 Absatz 5 Satz 1 der Kurabgabensatzung 2021 seien mit höherrangigem Recht nicht vereinbar und damit unwirksam.

31.07.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 4/2024 Beschwerde gegen Beseitigungsverfügung für die Anlagen der Ausstellung „Echte Körper“ (Az.: 3 M 268/24 OVG)

Auf die Beschwerde des Antragstellers hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 31. Juli 2024 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen die Beseitigungsanordnung befristet bis zum 31. August 2024 wiederhergestellt.

19.03.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 3/2024 Erfolglose Beschwerde der Landeshauptstadt Schwerin im Eilverfahren zur Nutzung des Demmlersaals (Az.: 2 M 121/24 OVG)

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 15. März 2024 die Beschwerde der Antragsgegnerin zurückgewiesen.

07.03.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 2/2024 Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entscheidet über die Vorlage von Unterlagen der Stiftung Klima- und Umweltschutz MV an den Rechtsausschuss des Landtages (Az.: 2 M 440/23 OVG)

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 4. März 2024 die Beschwerde der Stiftung gegen den ablehnenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin zurückgewiesen.

17.01.2024  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 1/2024 Erfolgloser Eilantrag gegen Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Hafen Mukran (Az.: 5 KM 590/23 OVG)

Der 5. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 16. Januar 2024 den Eilantrag eines Fischers gegen die Genehmigung der Erweiterung der seewärtigen Zufahrt zum Hafen Mukran abgelehnt.

15.11.2023  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 6/2023 Erfolglose Beschwerde gegen die Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft in Upahl (Az.: 3 M 459/23 OVG)

Der 3. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 13. November – 3 M 459/23 OVG – über die Beschwerde der Gemeinde Upahl entschieden.

13.07.2023  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 5/2023 Beschwerde im Zusammenhang mit der Zulassung eines Schaustellers zum Fischerfest Gaffelrigg in Greifswald erfolglos (Az.: 2 M 324/23 OVG)

Der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Beschluss vom 12. Juli 2023 über die Beschwerde eines Schaustellers entschieden, der mit seinem mobilen Ausspielungsgeschäft mit Pushergerät zur Schaustellung auf dem diesjährigen Fischerfest Gaffelrigg in Greifswald zugelassen werden wollte.

13.06.2023  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 4/2023 Normenkontrollantrag gegen die Stadtverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vom 26. April 2021 erfolglos (Az.: 1 K 483/21 OVG)

Der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern hat mit Urteil vom 13. Juni 2023 – 1 K 483/21 OVG – einen Normenkontrollantrag abgelehnt, der sich gegen die Stadtverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vom 26. April 2021 (Stadtverordnung) richtete.

09.06.2023  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 3/2023 Mündliche Verhandlung in dem Normenkontrollverfahren gegen die Stadtverordnung Neubrandenburg (Az.: 1 K 483/21 OVG)

Das Oberverwaltungsgericht verhandelt in Greifswald am Dienstag, den 13. Juni 2023 mündlich über die Normenkontrollklage gegen die Stadtverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg vom 26. April 2021.

07.02.2023  | OVG M-V  | Oberverwaltungsgericht M-V

Pressemitteilung 2/2023 Klage auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windkraftanlage erfolgreich (Az.: 5 K 171/22 OVG)

               Greifswald, den 07.02.2023 Pressemitteilung 2/2023 Klage auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windkraftanlage erfolgreich Das Oberverwaltungsgericht hat mit Urteil vom heutigen Tage [...]