Haftbefehl gegen einen 14-jährigen wegen Totschlags Angeklagten

Nr.02/24  | 01.03.2024  | OLG HRO  | Oberlandesgericht Rostock

Pressemitteilung vom 29.02.2024


Der Haftbefehl gegen einen 14-jährigen wegen Totschlags Angeklagten ist durch Beschluss des Strafsenats des Oberlandesgerichts vom heutigen Tag wieder in Kraft gesetzt

  

Auf die Beschwerde der Staatsanwaltschaft Neubrandenburg gegen die Aufhebung des Haftbefehls im Fall „Pragsdorf“ durch die Jugendstrafkammer des Landgerichts Neubrandenburg hat der Strafsenat den Haftbefehl vom 04.01.2024 wieder in Kraft gesetzt.

Der Senat hat den Haftgrund einer besonders schweren Straftat (Totschlag) gemäß § 112 Abs. 3 StPO in Verbindung mit der Annahme einer nicht auszuschließenden Wiederholungsgefahr angenommen. Gewichtige Gründe - die gegen die Annahme der Wiederholungsgefahr sprechen könnten - ergäben sich aus Sicht des Senats nicht. Vielmehr spreche der mutmaßliche Tatablauf - für den ein dringender Verdacht bestehe - für die Gefahr der Begehung weiterer ähnlicher Taten.

Der Vollzug der Untersuchungshaft stelle sich vor dem Hintergrund der zu erwartenden Strafe und der bisherigen Dauer der Untersuchungshaft auch nicht als unverhältnismäßig dar.

Der Haftbefehl ist am heutigen Nachmittag bereits vollstreckt worden. Der Angeklagte befindet sich aktuell wieder in Untersuchungshaft.

 

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