Terminankündigung/Betriebsschließungsversicherung/Corona
Pressemitteilung vom 22.11.2021
Gastronomin, Hotel- und Schwimmbadbetreiber klagen aus Betriebsschließungsversicherungen auf Schadensersatz für den Zeitraum des ersten Lockdowns
Vor dem 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts wird am 23.11.2020 um 13.30 Uhr und um 14.30 Uhr im Saal 106 über die Berufungen einer Gastronomin, eines Hotel- und eines Schwimmbadbetreibers verhandelt, welche jeweils ihre Betriebsschließungsversicherungen auf Schadensersatz für den Zeitraum des ersten Lockdowns im Frühjahr 2020 in Anspruch nehmen.
Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalles ist nach dem Wortlaut der fast identischen Versicherungsbedingungen die Beeinträchtigung des Betriebes durch eine Anordnung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes. Covid-19 ist erst am 23.05.2020 zu den im Infektionsschutzgesetz aufgezählten Krankheitserregern aufgenommen worden.
Die Landgerichte Stralsund und Neubrandenburg hatten die Klagen abgewiesen und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt, die in den Versicherungsbedingungen jeweils enthaltene Aufzählung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger sei abschließend. Da Covid-19 während des ersten Lockdowns noch nicht in das Infektionsschutzgesetz aufgenommen gewesen sei, bestünde hinsichtlich dieses Zeitraumes kein Versicherungsschutz für den pandemiebedingten Schaden.
Hiergegen richten sich die Kläger mit ihren Berufungen. Sie meinen, die Schadensersatzpflicht beziehe sich auch auf die Anordnungen betreffend Covid-19, da alle zum Eintritt des Schadens nach dem Infektionsschutzgesetz meldepflichtigen Krankheitserreger den Versicherungsfall auslösen könnten. Die Aufzählung im Infektionsschutzgesetz sei nur beispielhaft.
Der zuständige Zivilsenat hat über die Rechtsfrage zu befinden, ob auch der vor dem 23.05.2020 liegende durch die Corona Pandemie bedingte Gewinnausfall der Kläger unter den Versicherungsschutz fällt.
Die Verhandlung ist öffentlich. Parteien und Anwälte werden im Wege der Videoübertragung teilnehmen.
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Pressesprecherin: Hansje Eidam
Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht
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