Zuständigkeiten der Staatsanwaltschaft

Hauptaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Strafverfolgung. Kraft Gesetzes ist sie grundsätzlich verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen (Legalitätsprinzip).

Zu den wesentlichen Aufgaben der Staatsanwaltschaft in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gehört die Leitungs- und Entscheidungsbefugnis. Strafanzeigen werden in der Regel bei den Polizeidienststellen vor Ort erstattet.

Die Staatsanwaltschaft ist auch Vollstreckungsbehörde. Sie ist mit Ausnahme im Jugendstrafverfahren verantwortlich dafür, dass Strafen nicht nur von den Gerichten verhängt, sondern danach auch durchgesetzt und vollzogen werden.

Im Übrigen bearbeitet die Staatsanwaltschaft Gnadenanträge.

Am gerichtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren ist sie beteiligt.

Im strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren bereitet sie die gerichtlichen Entscheidungen vor.

Die Generalstaatsanwaltschaft in Rostock wirkt außerdem in allen vor den Strafsenaten des Oberlandesgerichts Rostock zu entscheidenden Revisions-, Rechtsbeschwerde-, Beschwerde-, Haftprüfungs-, Auslieferungs- und sonstigen Verfahren mit. Sie leitet in bestimmten Fällen (z.B. in Staatsschutzstrafsachen) selbst Ermittlungen und wirkt außerdem auf eine einheitliche Handhabung bei den vier örtlichen Staatsanwaltschaften hin.