Zuständigkeit

Die Staatsanwaltschaft Rostock ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten im Landgerichtsbezirk Rostock, der die Amtsgerichte in

-           Rostock und

-           Güstrow

umfasst.

Ihren Sitz hat sie in Rostock.

Die Staatsanwaltschaft Rostock gliedert sich in acht Abteilungen. Den Abteilungen stehen Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte vor.

In den einzelnen Abteilungen leiten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie in einigen Fällen Amtsanwältinnen und Amtsanwälte als Dezernentinnen und Dezernenten die bei der Staatsanwaltschaft anhängigen Ermittlungsverfahren. Sie vertreten die bei den Amts- und Landgerichten erhobenen Anklagen in den dort stattfindenden Hauptverhandlungen. Die einzelnen Dezernate gliedern sich in solche für sogenannte allgemeine Strafsachen und solche für spezielle Deliktsbereiche auf.

Bei den allgemeinen Strafsachen (z. B. Diebstahl, Raub, Körperverletzung, Erpressung), die Erwachsenen vorgeworfen werden, richtet sich die Zuständigkeit nach dem sogenannten „Tatortprinzip“; maßgeblich ist danach grundsätzlich, in welchem Amtsgerichtsbezirk die jeweilige Straftat begangen worden ist.

Ermittlungsverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende – dies sind Tatverdächtige, die zur Tatzeit mindestens 14, aber noch nicht 21 Jahre alt waren – werden in Jugenddezernaten von Jugendstaatsanwältinnen und Jugendstaatsanwälten bearbeitet. In diesen Fällen richtet sich die Zuständigkeit nach dem Wohnsitz der Beschuldigten.

In den Spezialdezernaten werden Straftaten verfolgt, deren Bearbeitung eine besondere Sachkenntnis verlangt, z. B. Kapitalstrafsachen (Mord und Totschlag), Brandsachen, Straf-taten aus dem Bereich der häuslichen Gewalt, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, Wirtschafts-, Umwelt-, Betäubungsmittelstrafsachen oder Staatsschutzdelikte.

Darüber hinaus besteht bei der Staatsanwaltschaft Rostock eine zentralisierte Zuständigkeit für die Bearbeitung von Delikten aus dem Bereich der Wirtschaftskriminalität auch für den Bezirk des Landgerichts Stralsund.

Die Staatsanwaltschaft Rostock ist dabei jeweils mit landesweiter Zuständigkeit  zugleich Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Bekämpfung der Informations- und Kommunikationskriminalität – dieser Bereich der Straftaten wird oft auch mit dem Schlagwort „Cybercrime“ umschrieben – und Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung des Terrorismus und Extremismus.

Für die Vollstreckung gerichtlich verhängter Geld- und Freiheitsstrafen sowie Maßregeln sind in den jeweiligen Dezernaten die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zuständig.

Die Verwaltung der einzelnen Vorgänge innerhalb der Behörde liegt in den Händen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Serviceeinheiten.

Die Verwaltung der Staatsanwaltschaft selbst obliegt einer Verwaltungsabteilung unter der Leitung der Geschäftsleiterin und deren Stellvertreter.

Fortlaufend werden zudem Referendarinnen und Referendare ausgebildet, die teilweise auch die Sitzungsvertretung der Staatsanwaltschaft in Hauptverhandlungen vor den Strafrichtern der Amtsgerichte wahrnehmen.