Anträge an das Verwaltungsgericht betreffend den Wal vor der Insel Poel

Nr.1/26  | 24.04.2026  | VG SN  | Verwaltungsgericht Schwerin

Bei dem Verwaltungsgericht Schwerin sind in der Folge der Strandung des Buckelwales vor der Insel Poel Anträge, Klagen und Anfragen eingegangen. Mit bislang insgesamt 19 Eilanträgen war die u. a. für das Tierschutzrecht zuständige Kammer des Gerichts befasst. Sämtliche Anträge blieben mangels Antragsbefugnis der jeweiligen Antragsteller erfolglos. Ein Teil der Anträge wurde zurückgenommen.

Unter der Antragsbefugnis versteht man die Möglichkeit, ein eigenes Recht geltend machen zu können. In Ausnahmefällen können anerkannte Umweltverbände klage- und entsprechend antragsbefugt sein. Solche Fälle waren sämtlich nicht gegeben. Die Antragsbefugnis ist eine Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Antrages an das Gericht. Solange ein Antrag nicht zulässig ist, wie beispielsweise auch bei Versäumen einer Klage- oder Antragsfrist, ist das Gericht nicht berufen, die Streitsache in der Sache (inhaltlich) zu entscheiden. Das grundsätzliche Erfordernis einer Antragsbefugnis verhindert nach der Verwaltungsgerichtsordnung so genannte Popularklagen. Eine der Entscheidungen, denen die anderen im Wesentlichen entsprechen, findet sich in der Landesrechtsdatenbank zum Nachlesen. Die Anträge waren überwiegend auf die Einleitung von Rettungsmaßnahmen, auf die Überprüfung der behördlichen Entscheidungen in diesem Zusammenhang, aber auch auf das Unterlassen von Rettungsmaßnahmen gerichtet. Sie stützten sich insbesondere auf tierschutzrechtliche und naturschutzrechtliche Gründe.

Neben den Eilanträgen und Klagen haben das Gericht zahlreiche Anfragen und Bitten erreicht. In allen Fällen bloßer Anfragen, Anregungen und Bitten, also ohne konkretes Streitverhältnis von natürlichen oder juristischen Personen mit einer Behörde, ist das Gericht aufgrund der ihm zugewiesenen Aufgabe der Rechtsprechung jedoch nicht befugt, sich zu behördlichen Maßnahmen zu äußern. Es wird daher um Verständnis dafür gebeten, dass lediglich diese vornehmlich rechtsprechungsbezogene Öffentlichkeitsarbeit stattfindet und darüber hinaus keine Bewertungen oder Informationen erfolgen können.

 

Im Auftrag

 

Deba

Pressesprecher des Verwaltungsgerichts

 

 

Hinweis: Die Pressemitteilung ist am 25. April 2026 hinsichtlich der zwischenzeitlich erfolgten Veröffentlichung um den entsprechenden Link auf das Dokument angepasst worden.