Eilantrag von Nachbarn gegen Spielbetrieb des „Piraten-Action-Open-Air-Theater“ in Grevesmühlen teilweise erfolgreich
Pressemitteilung vom 22. Juli 2021
Eilantrag von Nachbarn gegen Spielbetrieb des „Piraten-Action-Open-Air-Theater“ in Grevesmühlen teilweise erfolgreich
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin hat mit Beschluss vom 21.07.2021 (Az.: 7 B 767/21 SN) einen von Nachbarn gestellten immissionsschutzrechtlichen Eilrechtsschutzantrag auf Untersagung des Spielbetriebs des „Piraten-Action-Open-Air-Theaters“ in Grevesmühlen wegen Lärmbelästigung entschieden. Danach ist eine Fortführung des Spielbetriebs vorläufig unter Auflagen möglich. Der Antragsgegner, der Landrat des Landkreises Nordwestmecklenburg, hat hierzu kurzfristig während des Spielbetriebs die Vornahme von Lärmimmissionsmessungen zu veranlassen, um festzustellen zu können, ob die für Mischgebiete aufgrund der Freizeitlärm-Richtlinie M-V geltenden Immissionswerte eingehalten werden. Bei einer Überschreitung der Maximalwerte für Geräuschspitzen ist vom Antragsgegner ein zuvor ergangener Bescheid durch Festsetzung eines Zwangsgeldes zu vollstrecken. Ergeben die Messungen überwiegend Überschreitungen der Immissionshöchstwerte für Mischgebiete, hat der Antragsgegner binnen Wochenfrist eine vollziehbare Anordnung zu erlassen, die die hauptsächlich hierfür ursächlichen Schallemissionen unterbindet (etwa Kanonen- und Gewehrknall, Zünden von Feuerwerkskörpern).
Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die Beteiligten können Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht einlegen.
Im Auftrag
gez. Voetlause
Stellv. Pressesprecher des Verwaltungsgerichts




