Örtliche Zuständigkeit

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Rostock umfasst das Gebiet des Landkreises Rostock sowie der kreisfreien Stadt Rostock.

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Schwerin umfasst das Gebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim sowie der kreisfreien Stadt Schwerin.

Der Bezirk des Arbeitsgerichts Stralsund umfasst das Gebiet der Landkreise Mecklenburgische Seenplatte, Vorpommern-Greifswald und Vorpommern-Rügen. Bei dem Arbeitsgericht Stralsund sind an dem Standort Neubrandenburg auswärtige Kammern gebildet worden. Diese sind zuständig für den Postleitzahlenbereich 17013 bis 17398; 17431 bis 17438 und 17495 bis 17509. Aus organisatorischen Gründen wird gebeten, entsprechende Klagen direkt an dem Standort Neubrandenburg einzureichen.