Sprechzeiten

Sprechzeiten

Der Publikumsverkehr findet grundsätzlich innerhalb der Sprechzeiten statt. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, vereinbaren Sie mit der zuständigen Abteilung telefonisch einen Termin.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Anträge schriftlich
(nicht per E-Mail) einzureichen. Beachten Sie dazu die veröffentlichten Formulare und Vordrucke (Vereins-, Nachlass- und Familiensachen).

Alle Abteilungen (außer Nachlass)

Montag - Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 13:00 - 17:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

In Grundbuchangelegenheiten wenden Sie sich bitte ausschließlich an die Zweigstelle in Demmin.

Nachlassabteilung
In Nachlasssachen wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Hauptstandort in Neubrandenburg bzw. an einen Notar Ihrer Wahl.

Mo, Die, Do, Fr 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag zusätzlich 13:00 - 17:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung

In Nachlassangelegenheiten können Erklärungen allerArt (z.B. Erbscheinsanträge,Erbausschlagungserklärungen etc.) nur nach vorheriger Terminabsprache aufgenommen werden.


Gerichtsvollzieher/innen

                                              hier: Erreichbarkeit

Anwaltliche Beratung (Demmin)
Dienstag                                      15.00 - 16.00 Uhr

Anwaltliche Beratung (Malchin)
jeden 1.Dienstag/Monat              14.00 - 15.00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten sind diejenigen Sitzungssäle zugänglich, in denen öffentliche Verhandlungen stattfinden. An Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen sowie am 24. und 31.12 bleibt das Amtsgericht Neubrandenburg für Besucher geschlossen.


Besonderer Hinweis: Zur Erhöhung der Sicherheit von Besuchern und Bediensteten finden im Eingangsbereich der Gerichtsgebäude in Neubrandenburg und Demmin Einlasskontrollen (Gepäckscanner) statt. Dazu sind unaufgefordert ein Terminnachweis (Ladung) oder ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. Um ein pünktliches Erscheinen zu Gerichtsterminen sicherzustellen, sind entsprechende Verzögerungen einzuplanen.

Das Betreten der Gebäude mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Bitte führen Sie keine Getränke in Glasflaschen oder Abfüllungen größer als 0,5 l mit.